34PS/48PS... nu bin ich verwirrt.. was gilt denn nu für wen?

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Um deine Frage zu beantworten:

Wer ist denn heute noch auf 25kw verurteilt ?

Niemand. Außer für die Maschine gibt es keine Drossel auf 35 kW und offen hat sie mehr als 35 kW. Ein Beispiel dafür: Die gute, alte XJ 600 S/N. Ab Werk mit 37 kW (damit man die »vollen 50 PS« hat). Konnte damals Mitte der 1990er Jahre ja keiner ahnen das die 2 kW zu viel mal ein Problem ergeben könnten.

Somit bleibt beim A2 nur der Griff zur Drossel auf 25 kW. Denn eine 35-kW-Drossel wird es laut Alphatechnik nicht geben. Zumindest nicht von ihnen.

Bezüglich der Übergangsregelung mit 35 kW auch für Besitzer des A beschränkt: Da habe ich vor zwei Jahren mal etwas in meinem Blog geschrieben:

-> http://www.ybrfreun.de/blog/x_fish/Neue-F%C3%BChrerscheinklasse-A2-und-A-ab-2013--110303/

In § 76 FeV sind die Übergangsregelungen zu finden. Dort ist dann auch nachzulesen wieso jeder mit A beschränkt nun auch Fahrzeuge der Klasse A2 fahren darf. Aber: Bei Auslandsfahrten muss beachtet werden, dass eine Maschine mit mehr als 70 kW ungedrosselt dort u.U. zum »Fahren ohne Fahrerlaubnis« nach nationalem Recht gemäß EU-Richtlinie gilt.

Der Haken liegt im Detail: A beschränkt und eine 72 kW Maschine auf 25 kW gedrosselt -> kein Problem. Eine 72 kW Maschine auf 35 kW gedrosselt -> eventuell Fahren ohne Fahrerlaubnis.

" 72 kW Maschine auf 25 kW gedrosselt -> kein Problem. Eine 72 kW Maschine auf 35 kW gedrosselt -> eventuell Fahren ohne Fahrerlaubnis."

Da hat sich der Amtsschimmel aber mal richtig Mühe gegeben!

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@tomtom41

Jede Ausnahme birgt ungeahnte Möglichkeiten. Siehe Steuerrecht und Fußballmanager, Tennisprofis, etc. ;)

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Bei Auslandsfahrten gilt die nationale Regelung im Herkunftsland (des Fahrers). Das Auswärtige Amt hat mir das auf Anfrage bestätigt (wg. Österreich). Das Strassenverkehrsamt in Luzern hat diesen Sachverhalt @indes ebenfalls bestätigt. Verstehe nicht so ganz, warum du hier noch auf diesem toten Gaul rumreitest.

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@fritzdacat

Ganz einfach: Während du anscheinend binnen weniger Stunden eine Antwort von Ämtern bekommst und die dann hier posten kannst erhalte ich nach einer Woche Antworten wie diese hier:

Sehr geehrter Herr ... bitte informieren Sie sich sowohl bei einem deutschen (zB ADAC ) als auch bei einem österreichischen Autofahrerclub (zB ÖAMTC oder ARBÖ) bezüglich Ihrer Anfrage. Das Außenministerium kann Ihnen mangels Zuständigkeit keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. Sie können sich aber an das Verkehrsministerium wenden.

Das somit in .at zuständige BMVIT hat mir bisher noch gar nicht geantwortet. Der ADAC wiederum verweist auf den ÖAMTC und dieser auch auf's BMVIT.

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@gaskutscher

Ist ja auch armseelig - ein Ministerium schickt einen zum privaten ADAC wenn's verbindlich werden soll...

->e-mail?

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@fritzdacat

Nochmal zum deiner (und aller) Information die Antwort, die ich am 21.10.13 um 9:44h vom Auswärtigen Amt erhalten habe (habe meinen Namen durch "xxxxx" ersetzt):

Sehr geehrter Herr xxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der österreichischen Botschaft Berlin: http://www.bmeia.gv.at/

Hier die Frage, die ich gestellt hatte:

Eine Frage: In Deutschland gilt die Einschränkung eines Führerscheins Klasse A2, dass ein Motorrad ungedrosselt maximal 70 kW haben darf, nicht (!). Begeht man als Deutscher , wenn man mit einer Maschine, die ungedrosselt 130 kw hat aber er auf 35 kw gedrosselt ist, in Österreich eine Gesetzesübertretung? Oder muss man in Österreich den deutschen A2 voll anerkennen? Meiner Meinung nach müssen Führerscheine gegenseitig international anerkannt werden.

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@tomtom41

Daher verwundert mich es auch das zeitnah gestellte quasi identische Anfragen völlig anders beantwortet werden.

Für mich ein Indiz das eben nicht alles »ganz klar geregelt« ist.

Zumal laut 125er-Forum früher schon der ADAC immerhin bezüglich des Fahren ohne Fahrerlaubnis (der A1 unter 18 Jahren in .at nicht zulässig) richtig informieren konnte, während die (angeblich) befragten Ämter und Polizisten in .at eine anderslautende Auskunft gegeben haben.

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@fritzdacat

und hier noch einmal die Information, die indes vom Strassenverkehrsamt in Luzern erhalten hat:

"Mein Anruf beim Strassenverkehrsamt ergab folgendes: "Usländer" = Ausländer dürfen, wenn sie im Ausland wohnen und dort den gültigen Führerschein haben in der Schweiz all das fahren, was im Heimatland auch erlaubt sei. Will heißen ich darf also mit dem deutschen A2 Führerschein meine auf 35kW gedrosselte Honda CBF 600 in der Schweiz fahren! Danke nochmal für den Tipp Strassenverkehrsamt Luzern!"

Falls du mich und/oder indes natürlich der Lüge bezichtigen willst, nehme ich das gerne zur Kenntnis.

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@fritzdacat

Ich hatte damals kurz zuvor (vor deinem Posting) eine ähnlich lautende, sehr kurz gehaltene Anfrage (damit sie nicht viel lesen müssen und es nicht falsch verstanden werden kann) abgeschickt.

Die Antwort kam deutlich später an (über eine Woche) und lautete wie oben zu lesen.


Ich zitiere den Anwalt aus der Schweiz:

Wenn Sie in Deutschland im Besitz der Führerscheinzulassung für die Kategorie A2 sind, also in Deutschland und der EU damit fahren dürfen, berechtigt Sie dies nach dem aktuellen Gesetzestext auch zum Fahren mit diesem Fahrzeug und diesem Führerschein in der Schweiz. Für eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Führerschein besteht eine gesetzliche Grundlage nicht, auch wenn die Schweiz bis auf Weiteres diesbezüglich an der 25kW Grenze festhält (Kat. A beschränkt). Insofern ist die Schweiz verpflichtet, die ausländischen (abweichenden) Fahrzeugkategorien anzuerkennen. Da das deutsche Recht aber gegen höherrangiges Recht (EU-Richtlinie) verstösst, belibt es auch aus Schweizer Sicht dabei, dass 35kW-Drosselungen von 70+kW Fahrzeugen von der Schweiz nicht toliert bzw. als gültig erachtet werden. Mit anderen Worten muss die Schweiz nicht hinnehmen, dass Deutschland höherrangiges Recht verletzt und dürfte einen EU-Recht-widrig ausgestellten Führerschein als ungültig betrachten. Tatsächlich ist die Rechtslage auch in der Schweiz diesbezüglich allerdings noch ungeklärt. Es gilt meiner Ansicht nach hier das Prinzip: Wenn eine rechtliche Grundlage für eine Bestrafung fehlt, ist eine Bestrafung auch nicht möglich ("nulla poena sine lege" und "nulla poena sine lege stricta").

Quelle: http://www.justanswer.de/anwalt-ch/7vt4l-nach-eu-recht-ist-ein-a2-fahrzeug-mit-auf-35-kw-geminderter.html

Demnach: Nicht legal, aber es existiert (aus der Sicht des Anwalts) keine rechtliche Grundlage für eine Bestrafung des Vergehens.

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@fritzdacat

Du darfst dir natürlich jeden Stiefel anziehen den du willst. Ich stelle dir aber keinen hin.

Was ich immer wieder schreibe ist, dass es eben nicht geklärt zu sein scheint. Wie erklärst du dir sonst die unterschiedlichen Ansichten und Antworten von Ämtern, Behörden, Institutionen, etc.?

Und wenn etwas nicht klar geregelt ist -> nachher steht der fiktive User Ottonormal mit seiner auf 35 kW gedrosselten R1 in Österreich, Frankreich, Belgien, Polen oder der Schweiz (oder sonstwo) und kommt nicht weiter, weil ihm das Führen einer Maschine ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen wird.

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@gaskutscher

Ich sehe keine unterschiedlichen Ansichten von Behörden. Die Behörden teilen auf Anfrage meine Ansicht und nicht deine.

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@fritzdacat

Und warum geben sie mir dann nicht die gleiche Antwort sondern verweisen mich mangels Zuständigkeit an den ADAC, ÖATMC oder ARBÖ?

Aber wenn du dir so sicher bist: Du hast ja den Hinweis bekommen dich auf der Website vom http://www.bmeia.gv.at/ umzuschauen. Hast du dort etwas gefunden? Poste doch mal den Link wo dort deine Ansicht für alle verbindlich nachzulesen ist.

Ich habe leider nichts gefunden. Aber evtl. hatte ich auch die falschen Suchbegriffe gewählt.

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@gaskutscher

@gaskutscher: Artikel 2 Satz 1 der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG besagt folgendes: Die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. WAS ist hier nicht geklärt? Dein Kenntnisstand?

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@deralte

Hab mir jetzt diesen ganzen Schriftverkehrwirrwarr mal angeschaut.

Mein Sohn ist 15, besitzt einen Führerschein der Klasse M, in Österreich (Mitgliedsstaat der EU) ausgestellt, darf aber nicht in Deutschland fahren. Weil nämlich in Deutschland andere Regeln gelten.

Ich habe meinen 125er in Österreich gemacht, ist bei uns ein Zusatz zum Führerschein der Klasse "B" (Auto), durfte damit in Deutschland nicht fahren. Mein Führerschein ist ausgestellt in Österreich.

Beides mal aus der Praxis, von mir persönlich genauestens recherchiert. So einfach scheint nun die Rechtslage nicht zu sein.

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@moppedden125

"durfte damit in Deutschland nicht fahren" .... würde mich mal interessieren, hat es dir jemand verboten, wurdest du angehalten und darauf hingewiesen? Woher kommt diese Info? Gibt es eventuell einen Vermerk auf dem FS, dass du nur in Österreich damit 125er fahren darfst? Ich zweifele nicht an deinen Worten, würde aber gerne mehr wissen.

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@moppedden125

Glaub das Thema hatten wir schon mal, und andere Länder andere Sitten, doch in Deutschland dürfen wir Österreicher nicht, dafür dürfen die Deutschen bei uns.

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@fritzdacat

Ja Uli, so ist es. Mir geht es nicht darum, hier irgendjemand zu belehren, nur wenn das so gelesen wird, dass man jetzt überall z.B. mit dem Code 111 fahren darf, weil diese Fahrerlaubnis ja in einem EU-Land erworben wurde, kann das im vor allem im Falle eines Unfalles blöd ausgehen.

Ganz ehrlich gesagt, wie das mit der unterschiedlichen Drosselung geregelt ist, weiß ich nicht.

Fazit ist auf jeden Fall: Nicht überall wo EU drauf steht, ist EU drin ;-)

Oder: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ich glaube, da braucht es wirklich einen Fachjuristen. Da mich dieses Thema doch interessiert, werde ich mal versuchen, meine Jus-Kollegen neugierig zu machen, sollte ich rechtsverbindliche Ergebnisse erhalten/finden, werde ich diesbezüglich eine neue Frage formulieren.

Wobei ich schon glaube, dass es richtig ist, dass ihr mit euren anders gedrosselten Fahrzeugen auch z.B. in Österreich fahren dürft. Es dürfen ja auch die Engländer mit ihren linksgelenkten Fahrzeugen da fahren - ich glaube, in Österreich bräuchte es dafür eine eigene Eintragung/Zulassung. Wäre dann ja logisch - wobei Logik und Gesetz ist dann wieder ein Widerspruch ;-))

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@puch37

Das ist falsch. So dürfen Deutsche nicht mit ihren 25 PS-Mofas in Österreich fahren. Aber dieses Thema hatten wir auch schon mal.

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@moppedden125

Mussten ja auch wegen unserer EU-Nachbarn die Radarkästen neu machen weil sie nur von vorne geblitzt werden dürfen.

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@deralte

Weiterlesen. Denn dir ist entgangen das Deutschland die EU-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt hat. Die Führerscheine werden anerkannt. Aber die Klassen müssen eben passen - zum was blöderweise nicht der Fall ist. Schau dir an was unter Artikel 4 Abs. 2 Nr. 3b steht.

Mach nicht den gleichen Fehler wie fritzdacat und hör nicht einfach auf zu lesen wenn du glaubst die für dich passenden Informationen gefunden zu haben.

Offensichtlich findet fritzdacat nämlich wie ich auch nichts auf http://www.bmeia.gv.at/ . Aber das das jetzt nicht so ist wie er sich das wünscht, liest er einfach nicht weiter. Den ÖAMTC hat er auch nicht angeschrieben, denn die geben eine eindeutige Antwort - allerdings nicht so wie er sich es wünscht, sondern genau andersherum.

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@gaskutscher

da hast du völlig Recht, gaskutscher, da geb ich auch nichts drauf. Deutschland hat den Führerschein so umgesetzt, wie es in Deutschland beweisbar ist, und der Führerschein ist so auch international gültig.

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@gaskutscher

Gaskutscher, nun hole doch nicht diese zig mal durchgekaute Kamelle heraus. Natürlich weiß ich, was in Artikel 4 Abs.2 Nr. 3b steht...und ich weiß ,dass diese Regelung nicht in nationales (deutsches) Recht umgesetzt wurde.

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Ich mach da mal den Stern drann.. ist dann ein gaanz langer Stern ^^

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