34 PS Drossel/A2 Neuregelung?

1 Antwort

Guckst du einfach in die hier reichlich diskutierte Bundesrats-Drucksache
253/16
zur 11. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnungund anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Da sind wörtlich  alle Änderungen des Gesetzestextes aufgeführt

5. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Die Klasse A2 wird wie folgt gefasst:
„Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als
0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW
Motorleistung abgeleitet sind.“

Genau so stand es auch in der EU-Richtlinie.

Alte 34PS Drosselungen sind also kein Problem.

Komischerweise steht hier 

http://www.1-2-3-fuehrerschein.de/tl_files/1-2-3-fuehrerschein/download/dritte_eu_richtlinie.pdf

http://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/fsg/fsg-eu-richtlinien/eu-fsrl-3/

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php

Überall etwas von der doppelten Motorleistung?!

Die meisten reden ja nur über die 70 kW weil die meisten Mopeds eben auf 35 kW gedrosselt werden, jedoch Mopeds die auf weniger gedrosselt werden, dürfen doch smit auch nur weniger Leistung haben?

Und ich rede NICHT NUR von Deutschland, sondern generell.

0
@MopedTunerAT

Naja, das ist der Stand von 2006. Wobei tatsächlich im österreichischen Gesetz steht:

3.Klasse A2:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten  Motorleistung abgeleitet sind;

was ein waschechter Schwachsinn und reichlich Stoff für die Gerichte ist, da hier nicht steht  welcher  Motorleistung?

Das is total uneindeutig.  In letzter Instanz wirst du aber mit ner Bandit ziemlich sicher Recht bekommen, da dort im Sinne des Gesetzes entschieden wird. Also was wollte der Gesetzgeber damit erreichen. Und ein Mopped mehr drosseln als es das Gesetz fordert kann ja kaum gegen das Ziel der Verkehrssicherheit verstoßen. Zumindest nicht in der Denkweise von Nichtmotorradfahrern. 
Wenn du das Mopped also mit 35kw fahren dürftest wirst du es auch mit 25kw fahren dürfen.

0
@Effigies

Das dies wahrscheinlich der Fall ist, habe ich mir schon gedacht, nur ich wollte eben hauptsächlich wissen, ob ich es falsch verstanden habe, denn das solch ein Schwachsinn im Gesetz steht hätte ich nicht gedacht .. oh warte, stimmt - wäre ja nicht das erste mal.

Aber wenn es wirklich so ist, dann bitte ich im ein langsames klatschen an die EU, toll macht ihr das in Brüssel..

0
@MopedTunerAT

Naja, das die deutsche Formulierung besser als die östereichische ist kann man ja erwarten.  Haben ja wohl auch lange genug dafür gebraucht ;o)

0

Was passiert nun wenn man  mit a2 ein Motorrad fährt, dass mehr als 70 kw hat? Welche strafen muss man erwarten?

0
@Mystery0803

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straftat, bis zu 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.

Wenn an sonsten alles legal ist wird das Strafmaß wohl eher gering bemessen, eventuell könnte das Verfahren sogar gegen Auflage eingestellt werden. Aber prinzipiell ist es erst mal fahren ohne FE.

0