Um deine Frage zu beantworten: NEIN, die Garantie verfällt nicht, solange eine Fachwerkstatt die Wartungsarbeiten nach Wartungsplan (in der Betriebsanleitung, oder, für Gewerbliche, direkt beim Hersteller) durchgeführt hat. Das gilt seit 2002 laut GVO 1400/2002 der EU.

Marshal's Empfehlung ist sicher nicht schlecht, aber nicht rechtsgültig.

Nicht schlecht warum?

- Es könnten Rückrufaktionen vorliegen

- Du könntest Mängel geltend machen wollen, das geht nur beim Vertragshändler

- Du müsstest dir im Garantiefall blöde (aber nicht rechtsgültige) Sprüche anhören und knallhart abschmettern, notfalls mit Androhung eines Anwalts.

Meine Quelle: Neues Motorrad und die Inspektion in einer freien Werkstatt: » Neuigkeiten - BMW Motorradwerkstatt in Berlin Spandau, Wunderlich Premium Partner - 2wheels4u

...zur Antwort