Wer ein "großes" Motorrad-Kz für die 125er hben will, sollte das auch bekommen, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fzv\_2011/anlage\_4.html Wenn die Zulassungstelle sich quer stellt, sollte man mit dem Amtsleiter reden und ihn ggfs. zur Nachhilfe in Juristendeutsch schicken: das kleine zweizeilige Kz ist Leichtkrafträdern vorbehalten, die allerdings auch Krafträder sind, für das große Kz gibt es da nach unten keine Einschränkung.


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