Also ich glaube das wäre ein richtiger Streitfall wo es auf einige Dinge darauf an kommt…
-Wurde in der Anzeige ABS erwähnt?
-Wurden Irrtümer ausgeschlossen?
-Wurde Mündlich ABS erwähnt?
-Hat er nach ABS gefragt?
-Wurde im Kaufvertrag ABS erwähnt
Ich als Verkäufer würde es vermutlich zurücknehmen wenn sonst noch alles passt und es erneut verkaufen. Oder einen Kompromiss mit Geldentschädigung suchen.

Ich bin auch auf der Suche nach einem Motorrad mit ABS und mich würde das auch sehr ärgern. Ich persönlich hätte auch nicht darauf geachtet ob es wirklich vorhanden ist wenn es in der Beschreibung steht. Werde ich jetzt aber machen! ;-)

...zur Antwort