Die Rechtsgrundlage dazu findet sich in § 76 FeV, Absatz 7 a:

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

  • aa) Krafträder der Klasse A2 und
  • bb) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

D. h. du darfst jetzt bis 35 kW (48 PS) fahren und hast nach den 2 Jahren Klasse A (offen) automatisch. ;)

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Also mein People geht seehr gut, ok, der hat ja auch 250 cccm mehr :P

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Allerdings dürfte mit deinem People irgendwas nicht stimmen bzw. die Straße ist zu kurz oder die Beladung zu hoch. ;)

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Diese dank Euro 3 zugekorkten 4-Takter bringen halt nicht viel an Beschleunigung - und die Hersteller sparen bei den 50ern an allen Ecken und Kanten. Einspritzung könnte da für Abhilfe schaffen.

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Allerdings kommen auch etliche 2-Takter nicht mehr aus dem Quark, weil eben zugekorkt. Bin mal auf so einem gefahren mit 2,4 kW - besser wie der 4-Takt Agillity one war der in den Fahrleistungen auf keinen Fall (ok war ja auch nen chinesischer Reiskocher).

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Kymco wiederum ist schon ok, vor allem was die Qalität, das Preis-Leistungsverhältnis betrifft.

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Aber müsste ich mir wieder eine 50er zulegen, würde ich die erst probefahren und mich sicherlich für einen 2-Takter mit mindestens 3 kW entscheiden.

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Wenn der Gesetzgeber ohne Verbot die 2-Takter loswerden möchte, hilft nur eins: 80 ccm für die 4-Takter genehmigen und diese für die Klasse M freigeben, aber bei 50 kmh und nicht diese unseligen 45 kmh, die scheinbar irgendwelche zugekoksten* EU-Eulen ausgeheckt haben.

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*) Genung Spuren wurden da ja gefunden. :P

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Klasse M, Kleinkrafträder max. 45 km/h bbH, 50 cm³.

Als Kleinkrafträder gelten auch:

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH*) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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Naja, der Aprilscherz war als solcher schon gleich zu erkennen, aber wenn man weiß, was die Grünen wirklich wollen, bleibt einem das Lachen dann doch eher im Halse stecken.

Denn tatsächlich wollen diese Weltfremden Klein- und Leichtkrafträder mit Verbrennungsmotor(also bis 125 cm³) abschaffen.

Verkaufsverbot für 2-Takter ab 2015, Bestandsverbot ab 2025, bei 4-Taktern je 5 Jahre später.

Bezeichnend: Sie wollen dann alle o. g. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor spätestens ab 2025 komplett aus dem Verkehr ziehen - das wäre eine Novum, noch nie wurde in D ein "Oldtimer" verboten! Daher denke ich aber dass spätestens vor dem BVG Schluss mit dem grünen Wahnsinn ist... Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,718217,00.html

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