Kawasaki Z 440 Kupplungszug durch Hydraulischen ersetzen? Rechtlich?

Hallo Gemeinde!

Ich habe vor, bei einer Z440H von Kawasaki mit Bj. ´82, den manuellen Kupplungszug gegen einen Hydraulischen zu ersetzen.

Gründe; bei knapp 15.000Km die ich diese Maschine fahre ist schon 7 mal der Zug gerissen.(alle bei "Louise" und 2 per Onlineshopping besorgt) Obwohl ich nur bis in den 3. Gang die Kupplung betätige, oder vor größeren Ortschaften wo ich direkt in den 6. schalte und monatlich den Zug gut Pflege!

Grund der Frage; Das rechtliche./ die möglichkeit deswegen dran bekommen zu werden/TÜV.

Aufklärend; Drücker(Druckzylinder am Lenker-wahlweise mit verstellbarem Hebel) gibt es zu Hauf. Wie auch die "zieher" an der Kupplungsseite. Schläuche brauche ich ja nicht zu erklären...

Wie schon gesagt, unangekündigt hats mir mehrmals, vorallem in Städten an der Ampel den Zug gekostet.- (Ich musste oft Beiseite weils die neue Batterie nicht geschafft hatte im 1. Gang die Maschine zum laufen zu bekommen.) Ich möchte dem Elend ein Ende bereiten.

Zur Frage;

Wenn ich jetzt ein 0815 Ding bei "wasweißichwas" bestelle, montiere, mir Halter für die Kupplungsseite anfertige, funktion prüfe und alles für Tauglich/gut empfinde. Hat es sich dann für mich/den TÜV wenn es funktioniert wie es soll!?

Bevor große "Fragerunden in der Frage" enstehen; Material und Werkzeug ist vorhanden, sowie bastlerfertigkeiten und "wasauchimmeranfallenmag"

Geht wirklich nur ums rechtliche/zugelassene. Am Rahmen darf man ja auch (selbst an den unwichtigsten Stellen) nicht schweißen, ohne das es, selbst abgenommen, Aufsehen erregt...

Ich danke schon mal.

Immer den Lackierten Teil des Moppeds oben halten! Chris

Kawasaki, Kupplung, Oldtimer, Kupplungshebel

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