Gebrauchte Batterie Gewährleistung vom Händler?

Hallo zusammen,

bin neu hier in der Community und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bitte entschuldigt, falls ich die Frage hier wiederhole oder es bereits einen Thread hierzu gibt.

Ich hab vor etwa 2 Monaten eine gebrauchte Kawa Er6n beim Händler gekauft. Er gab mir ab Kaufzeitpunkt 1 Jahr Gewährleistung auf das Motorrad. Sobald ich mein Motorrad nun länger als 4-5 Tage nicht fahre und es herumsteht, springt es nicht mehr an weil die Batterie leer ist. D.h. ich muss jedes Mal überbrücken, um sie zu starten.

Als ich beim Händler war meinte dieser, dass die Batterie beim Kauf eigentlich funktioniert hätte. Ursache könnte das "kalte" Wetter sein sowie die ganze Elektronik und das ABS, die allesamt ordentlich Energie brauchen. Meines Erachtens muss ein Motorrad, das etwa 4 Tage nicht gefahren wurde aber wieder anspringen. Fakt ist, dass er mir eine neue Batterie verkaufen will, ich bin allerdings der Meinung dass diese in der von ihm gegebenen Gewährleistung beinhaltet sein und ich diese nicht bezahlen muss. Als ich das Motorrad gekauft habe, bin ich davon ausgegangen, dass dieses geprüft wurde und voll fahrtüchtig ist.

Weiß von euch jemand Bescheid, wer nun Recht hat? Muss der Händler mir die Batterie ersetzen, da die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Oder fällt eine gebrauchte Batterie nicht in die Gewährleistung? (Verschleißteil?)

Danke im Voraus!!!

Maze

Batterie, Motorrad, defekt, gebraucht

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