Auspuff abgefallen-Gewährleistung?

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Abgefallen? Also die Befestigung am Krümmer ist ab und auch die Halterung am Rahmen? Das ist schon ziemlich krass. Ein Händler der solch einen Mangel nicht bemerkt gehört mit Fackeln und Mistgabeln durchs Dorf getrieben. 

Ist der Puff den ab gerostet oder war er gar nicht richtig befestigt? Beides wär n Unding. Sofort zum Händler und Mangel anmelden.

Ach ja,...ohne Auspuff darf man natürlich nicht fahren,...offiziell. Es geht ohne den Gegendruck auch Leistung verloren, und der Motor wird vermutlich an jeder Ampel ausgehen.

gina3333 
Fragesteller
 13.09.2016, 23:28

Also verrostet sieht es überhaupt nicht aus, also muss es wohl die Befestigung(en) gewesen sein. Bin auch total entsetzt und trau mich gar nicht mehr zu fahren. Bin ja Anfänger und das ist meine erste Maschine. Bin so froh das nichts weiter passiert ist!!!!!

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Gerybald  14.09.2016, 01:54
@gina3333

Also ein Motorradauspuff fällt nicht einfach von selber ab. Ich vermute der Händler hat den vorher ab gehabt. 

Vielleicht war ein nicht eingetragener Tuning Auspuff angebaut, den er wieder gegen den originalen getauscht hat. Im Trubel des Tages (Mittagspause kam dazwischen) wurde vergessen die Schrauben festzuziehen. 

Ab zum Händler und ruhig dick auftragen. So ein über die Straße polternder Auspuff hätte z.B. auf der autobahn auch schnell einen Massenunfall verursachen können. 

Und nicht beschwichtigen lassen mit irgendwelchen Ausreden, das ist definitiv Pfusch der untersten Kategorie. 

Am besten beim Reklamieren jemanden mitnehmen. Es sollte immer jemand dabei sein der mündliche Zusagen im Nachhinein bestätigen kann.

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Es herrscht große Wissenslücken um Gewährleistung und Garantie. Um einmal die wichtigsten Regeln zu erklären, habe ich ein Teil rauskopiert und auszugsweise hier aufgelistet. Die Auflistung ist aus einer Info-Schrift der IHK (Industrie und Handelskammer)

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben: Der Verkäufer einer Sache haftet zwei Jahre dafür, dass die Sache beim Gefahrübergang (in der Regel bei Übergabe der Sache) keinen Mangel hat. Die Gewährleistung kann auch nicht einfach
vertraglich ausgeschlossen werden.

Garantie ist dagegen ein vom Verkäufer oder Hersteller freiwillig gegebenes Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen, das typischerweise über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Garantie ersetzt die Gewährleistung niemals,
sondern ergänzt oder erweitert sie in zeitlicher Sicht immer nur.

Was ist ein Mangel?

Einen Mangel hat die Kaufsache, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht die üblich Beschaffenheit aufweist.

Der Händler haftet für den Mangel dann, wenn er schon bei Gefahrübergang (in der Regel bei der Übergabe der Sache) vorhanden war. Ob der Mangel zu diesem Zeitpunkt erkennbar war, spielt keine Rolle. Auch Material- oder Verarbeitungsfehler, die erst später zu Problemen führen, sind also Sachmängel.

Gilt bei gebrauchten Waren „gekauft wie gesehen”?

Nein. Nach Gesetz gibt es bei gebrauchten Waren ebenso zwei Jahre Gewährleistung wie bei Neuwaren. Gegenüber dem Privatkunden können Sie die Gewährleistung grundsätzlich
nicht ausschließen. Hier kann die Gewährleistungsfrist aber auf ein Jahr begrenzt werden.

Entfällt bei Auktionen das Gewährleistungsrecht? Und bei eBay?

Zwar gibt es bei echten Versteigerungen kein Gewährleistungsrecht, doch haben die Gerichte eindeutig entschieden, dass die typischen Internet-Auktionen keine
echten Versteigerungen sind, sondern ein Verkauf gegen Höchstgebot. Daher gelten bei eBay etc. alle Vorschriften über den Verkauf von Waren, also auch die Gewährleistungsrechte.

Wo steht ́s geschrieben?

Das Gewährleistungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Grundregeln zur Mängelgewährleistung beim Kauf finden Sie in den §§ 434 bis 447. Besonderen Schutz genießt der Käufer, der nur Verbraucher ist, gegenüber
einem Unternehmer als Verkäufer nach den §§ 474 bis 477. Bei vorformulierten Verträgen (AGB) gelten zusätzlich die Pflichten aus den §§ 305 bis 310.

Ich hoffe damit ist etwas mehr Klarheit gegeben. Gruß Bonny

Hallo,

habe den Händler angerufen und die Sache geschildert. Er ist sofort gekommen hat sich drei Mal entschuldigt....die Maschine mitgenommen und ich bekomme einen neuen Auspuff. LG Gina

geoka  14.09.2016, 10:37

Geht doch :-)

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Jetzt müssten wir erst mal wissen was genau für ein ESD verbaut ist bzw. war.

Nachrüst-ESD mit Slip-On-Befestigung?

Slip-on -> ESD wird auf die Verbindung zum Krümmer aufgeschoben und von Federn gehalten.

Bolt on -> ESD wird fest mit dem Krümmer verschraubt.

Ohne es  zu wissen was nun verbaut war: Wenn sich jemand am Auspuff zu schaffen gemacht haben sollte -> dann müsste man das ja sehen.

gina3333 
Fragesteller
 14.09.2016, 07:57

da kann  keiner  dabei gewesen sein, sie steht bei uns in der Garage und ansonsten saß ich drauf. So wie es aussieht ist es eine Slip-On- Befestigung.

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Effigies  14.09.2016, 16:37

Ohne es  zu wissen was nun verbaut war:

Original hat der SV weder noch. Der Krümmer ist mit dem ESD verscheißt und um einen Zubehör ESD anzubauen muß man das Rohr durch flexen.

Wie beim Auto ....

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gaskutscher  16.09.2016, 09:50
@deralte

Auch ich bezweifle das Suzuki den Kunden bzw. Krümmer »verscheißt«. :)

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