Umfallschaden vom Gebrauchthändler verschwiegen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du bislang davon ausgegangen bist, dass der Aufkleber vom Werk angebracht wurde, warum sollte der Händler nicht davon ausgehen? Wenn man nun diese -im wahrsten Sinne des Wortes- Sichtweise auch dem Händler zubilligt, dann verpufft deine Unterstellung, er hätte dir diesen Umstand verschwiegen. Auch der Hinweis, der Händler hätte das Motorrad "Um- und Unfallfrei" verkauft, ist nicht zu widerlegen. Ein Kratzer kann durch mehr Umstände entstehen, als lediglich durch einen Umfaller oder Unfall.

Fahre einfach zum Händler, zeige ihm, was du entdeckt hast und warte seine Reaktion ab. Vielleicht könnt ihr euch auf eine 50/50 Beteiligung an der Reparatur (Lackierung) einigen.

Die rechtliche "Brechstange" würde ich nicht herausholen, dazu ist in meinen Augen das Eis zu dünn.

Genau diese Antwort hätte ich auch gegeben.

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Sehr gute Antwort. Vielen Dank! Was du schreibst hatte ich so einfach noch nicht bedacht ;-)

Ich werde es wohl auf sich beruhen lassen.

Gruß - Lucas

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@deralte

um den Händler hierfür haftbar machen zu wollen, müsste man ihm nachweisen, dass er von diesem Kratzer wusste.

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