Die 20€ Eintrittsgeld gönne ich mir:

https://motorradmessen.de/hmt-hamburg/

Dort wird ein buntes Programm geboten:

https://motorradmessen.de/hmt-hamburg/programm/

...und die "Ausstellerliste" hat noch vier weitere Überschriften:

https://motorradmessen.de/hmt-hamburg/aussteller/

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dass die Versicherung aussteigt wegen fahren ohne Betriebserlaubnis.

Nein, das darf der Versicherer gar nicht. Stichwort : Pflichtversicherunggesetz.

Er kann nur bei Obligenheitsverletzungen Regress fordern. Das ist in den §§ 5 und 6 geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

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Die Firma IXS wird ständig vergessen.

https://ixs.com/moto/motorrad-bekleidung/

https://ixs.com/groessentabelle

https://ixs.com/ixs-masskombi

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Hier ist keine Verkaufsbörse.

Du musst dort stöbern:

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/search.html?c=EnduroAndTouringEnduro&cc=125%3A125&isSearchRequest=true&s=Motorbike&vc=Motorbike&ref=srpHead&refId=012cc2fc-edd5-75a4-fb0a-c405bde21475

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Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

Ist das deutlich genug?

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Ich bin 20 Jahre alt und habe seit 2 Jahren den Führerschein A.

Das kann nicht sein. Die Fahrerlaubnisklasse "A" kannst du frühestens (!) mit Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erwerben.

Abgesehen davon sind die von dir genannten Preise der Mopeds durch die Bank Mondpreise.

Was willst du mit deiner Quatschfrage bewirken?

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Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Alternativ: Zweimonatiger Aufenthalt in Guantanamo!

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Bevor ich Seiten schreibe, verweise ich auf den Inhalt dieses gut gemachten Artikels:

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html

Damit das Thema "Regress" bei einem Versicherer überhaupt zur Sprache kommt, muss eine Obliegenheitsverletzung (vor / nach dem Versicherungsfall) vorliegen.

Darunter fällt definitiv nicht der Einbau eines anderen Rahmens. Und das Erlöschen der BE intersssiert keinen Krafthaftpflichtversicherer, es sein denn, du hast dich notorisch geweigert, die Versicherungsprämie zu zahlen.

Was dir dann passieren kann, ist, dass dich der Versicherer nach einem Schadenfall rausschmeisst. Die Suche nach einem Versicherer, der dich dann nimmt, ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen!

Ein Gruß von einem Versicherungsmakler.

Das wären eh peanuts im vergleich zu einer eventuellen unfallrente die man dann aus eigener tasche zahlen müsste

...und diesen Blödsinn solltest du ganz schnell vergessen!

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Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Die erste Option wird aber wohl nicht zum Tragen kommen, weil unter Umständen der Welpenschutz eintritt...

Auf jeden Fall trifft der Absatz 1 auf dich zu, da du die Straftat nicht fahrlässig begehst.

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Das Öl im Link ist auch ein "ganz normales" 10W 40, aber vollsythetisch!

https://www.motoroel24.de/castrol-power-1-4t-racing-10w-40-4-liter/a-1030

Vollsynthetische Öle haben die negative Eigenschaft, manche Kupplungen zum Rutschen zu bringen.

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Passe das (zu niedrige) Drehzahlniveau dem Handbuch entsprechend an. Auch bei Einspritzanlagen ist das möglich!

Zu dem Thema hat sich "Maxgrube" geäussert: https://www.125er-forum.de/threads/72283-cbrgtgtstandgas-einstellen

Drehzahlhöhe des Standgases: https://www.louis.de/rund-ums-motorrad/bike-datenbank/honda-cbr-125-r/jc50/2766 (ohne Gewähr!)

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Die Frischölschmierung (Getrenntschmierung) wird auch bei großen Zweitakt- Schiffsdieselmotoren für die Zylinderschmierung angewendet. Die Kurbelwelle und die übrigen Schmierstellen werden hierbei mit einer Nasssumpfschmierung (siehe unten) geschmiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Motorschmierung

Das ist der einzige Hinweis dieser angefragten Kombination, den ich gefunden habe.

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Im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle würde ich damit wohl Probleme bekommen, habt ihr eine Idee wie ich das eintragen kann?

Unfall: Nein, die Versicherung interessiert sich erst einmal nicht dafür, dass das Zweirad hinsichtlich der Leistung nicht richtig eingestuft wurde. Der Haftpflichtschaden wird ohne Wenn und Aber bezahlt. Ob dir danach die Ohren lang gezogen werden, steht auf einem anderen Blatt.

Kontrolle: Da du nicht verraten hast, welche Fahrerlaubnis du besitzt, ist der Ausgang offen. Bei "A1" greift dieser sehr unangenehme Paragraph: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html , bei "A2" bist du bezüglich der Fahrerlaubnis aus dem Schneider, aber sonst wirst du auch erheblich Ärger bekommen: Leichtkrafträder sind von der Kfz-Steuer befreit, die "offene" Version ist aber ein Kraftrad, also Steuerpflichtig. Schon flattert eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ins Haus...das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange.

Wir du das eintragen kannst? Eine Prüforganisation ( https://pruefstellen.de/tuev-dekra-kues-gtue/ ) wird dir dabei behilflich sein. Wenn du aber nur den "A1" hast, dann wird das Moped regelkonform gedrosselt. Wenn du bockig bist und das Moped nicht drosselst, kannst du dich früher oder später (wieder) mit dem erwähnten Paragraphen 21 StVG beschäftigen...

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Moin,

du hast dich gut an das Thema herangetastet.

Ich lege noch etwas darauf:

Welche Ausnahmen gibt es beim AM Führerschein?
Es gibt verschiedene Ausnahmen, die zusätzlich zu den oben genannten Fahrzeugen mit dem AM Führerschein gefahren werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel:
Krafträder, zugelassen vor dem 01.12.2001, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Hubraum 50 ccm

https://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/fuehrerscheinklasse-am/#welche-zweiraedrigen-fahrzeuge-darf-ich-mit-dem-am-fuehrerschein-fahren

Fest steht, dass in der Fahrelaubnisklasse "T" die Klasse "AM" und "M" automatisch vorhanden ist.

Und der Paragraph 76 Fev passt: https://www.buzer.de/gesetz/1626/a23257.htm

§  6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
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Vergesse lieber die Zahl 23 (PS).

Ansonsten wird dir die Zahl 21 ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html )

auf die Füße fallen, und jahrelang Schmerzen verursachen!

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Das ABS der MT-125 verrichtet ­seine Aufgabe tadellos und unterbindet ­zuverlässig mit spätem, etwas grobem Regel­eingriff ein Blockieren von Vorder- und Hinterrad.

(Bericht vom 05.02.2015)

https://www.motorradonline.de/naked-bike/yamaha-mt-125-abs-im-fahrbericht-klassenprimus-bei-den-125ern/

...und das zur KTM: https://www.ebay.de/itm/3-18-KTM-DUKE-125-TYP-A3-Bj-13-16-ABS-Sensor-hinten-/323196226947

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Wenn du einen Rechner eines Versicherer bemühst, musst du unbedingt einen Fehler vermeiden: Dein Zweirad ist kein Motorrad, sondern ein Leichtkraftrad.

Die von dir erwähnten 120€ sind durch diesen Fehler entstanden.

Mein Tipp: Suche die einen Versicherungsmakler. Der nimmt dir Sucherei und Tarif- / Versicherervergleiche ab und nimmt kein Geld dafür.

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Der Rückstrahler meines Mopeds befindet sich auch seit 2012 oberhalb des Kennzeichens. Damit gibt es keine Probleme.

§ 53 StVZO ist zuständig, die EU-Vorschrift habe ich nicht zur Hand.

Aber beide Gesetzestexte dürften deinem Wunsch nicht im Wege stehen.

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Oder ist es auf die 48PS bezogen, was dann heissen würde das sie 96 ps nicht überschreiten dürfte, und das dadurch legal wäre sie mit dem A2 zu bewegen?

Richtig, aber mit einem Rechenfehler. 70 kW = 95 PS !

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