Unfall bei nicht eingetragenem bzw. falschem Rahmen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor ich Seiten schreibe, verweise ich auf den Inhalt dieses gut gemachten Artikels:

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html

Damit das Thema "Regress" bei einem Versicherer überhaupt zur Sprache kommt, muss eine Obliegenheitsverletzung (vor / nach dem Versicherungsfall) vorliegen.

Darunter fällt definitiv nicht der Einbau eines anderen Rahmens. Und das Erlöschen der BE intersssiert keinen Krafthaftpflichtversicherer, es sein denn, du hast dich notorisch geweigert, die Versicherungsprämie zu zahlen.

Was dir dann passieren kann, ist, dass dich der Versicherer nach einem Schadenfall rausschmeisst. Die Suche nach einem Versicherer, der dich dann nimmt, ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen!

Ein Gruß von einem Versicherungsmakler.

Das wären eh peanuts im vergleich zu einer eventuellen unfallrente die man dann aus eigener tasche zahlen müsste

...und diesen Blödsinn solltest du ganz schnell vergessen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
NorriMichlson 
Fragesteller
 21.01.2022, 14:53

erst mal danke für die antwort. Ich hab mir den artikel durchgelesen und hab das auch soweit verstanden, nur habe ich die sorge, dass eine versicherung in so einem fall aus dem vertrag kommt oder sowas ähnlichs.

Ich bin laie und habe keine lust krumme dinger zu drehen, deshalb frage ich ja überhaut erst nach.

Ein beispiel, wenn ich z.B. eine Harley FL von 1953 habe, nach einem unfall aber rauskommt, dass ein rahmen von 1956 verbaut wurde, der aber die fahrgestellnummer eben dieser 53er FL hat entspricht doch dieses fahrzeug nicht dem versichertem kfz. Der Rahmen ist doch das bauteil, dass dem Fahrzeug seine identität gibt, denmach wäre das beispielmotorrad doch eigentlich eine 1956er FL also nicht das versicherte fahrzeug.

Du sagst du bist versicherungsmakler, also wirst du schon wissen wovon du redest, ich will nur nochmal sicher gehen, dass du alles soweit verstanden hast.

Das wären eh peanuts im vergleich zu einer eventuellen unfallrente die man dann aus eigener tasche zahlen müsste
...und diesen Blödsinn solltest du ganz schnell vergessen!

Was du hiermit meintest weis ich nicht, ich wollte lediglich vermeiden antworten zu bekommen die nichts mit der frage zu tun haben, wie das hier ja oft der fall ist. Ich kenn mich wie gesagt mit vericherungen einfach nicht aus und möchte hier auch keine illegale rechtsberatung.

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deraltealte  21.01.2022, 17:56
@NorriMichlson

...noch einmal:

Das wären eh peanuts im vergleich zu einer eventuellen unfallrente die man dann aus eigener tasche zahlen müsste

Diese Lügenmärchen (=Blödsinn) grassiert in Internetz an jeder Ecke und Kante uns sind nicht totzukriegen. Das wird von Leuten verbreitet, die "Versicherungswesen" nicht einmal richtig schreiben können.

Ein beispiel, wenn ich z.B. eine Harley FL von 1953 habe, nach einem unfall aber rauskommt, dass ein rahmen von 1956 verbaut wurde, der aber die fahrgestellnummer eben dieser 53er FL hat entspricht doch dieses fahrzeug nicht dem versichertem kfz. Der Rahmen ist doch das bauteil, dass dem Fahrzeug seine identität gibt, denmach wäre das beispielmotorrad doch eigentlich eine 1956er FL also nicht das versicherte fahrzeug.

Wenn DAS nach einem Unfall festgestellt wird, bekommst du Ärger mit einer Prüforganisation und der Kfz-Zulassungsstelle, aber nicht mit deinem Versicherer, denn du hast keine Obliegenheit im Sinne der Versicherungsbedingungen begannen. Somit kann auch kein Versicherer Regress nehmen.

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NorriMichlson 
Fragesteller
 21.01.2022, 19:01
@deraltealte
Diese  Lügenmärchen (=Blödsinn) grassiert in Internetz an jeder Ecke und Kante uns sind nicht totzukriegen. Das wird von Leuten verbreitet, die "Versicherungswesen" nicht einmal richtig schreiben können.

ah du beziehst dich quasi auf das mit der unfallrente die man zahlen muss, ja tatsächlich hab ich das aus dem internet.

Wenn DAS nach einem Unfall festgestellt wird, bekommst du Ärger mit einer Prüforganisation und der Kfz-Zulassungsstelle, aber  nicht mit deinem Versicherer, denn du hast keine Obliegenheit im Sinne der Versicherungsbedingungen begannen. Somit kann auch kein Versicherer Regress nehmen.

ah okay, jetzt weis ich in welche richtung das geht. Danke auf jeden fall, dass du nochmal geantwortet hast und es noch weiter erläutert hast.
Wie du schon gesagt hast es steht viel im internet und man ist als laie einfach verunsichert. Ich werd natürlich großen wert drauf legen, dass das alles zusammenpasst bei meinem fahrzeug, aber so ein damoklesschwert über dem kopf ist nie geil und wies aussieht gibts das in dem fall ja nicht.

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19ht47  22.01.2022, 14:06

Daß die BE den Versicherer nicht interessiert, ist mir NEU. Nach meinen letzten Erkennntnissen ( bin seit 15 Jahren Rentner ) weigerten sich Versicherungen dann zu bezahlen.

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deraltealte  22.01.2022, 15:03
@19ht47

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn

  1. die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
  3. das Abgas- und/oder Geräuschverhalten negativ verändert wird

https://www.keba-verlag.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/

Regress kann durch den Versicherer gernommen werden, wenn die Veränderung des Fahrzeuges Ursache am Verkehrsunfall ist.

Eine Weigerung ist ausgeschlossen (Pflichtversicherung).

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deraltealte  23.01.2022, 19:23

Danke für den Stern. :)

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