Was tun nach dem Motorrad gebraucht Kauf?

2 Antworten

Volltanken, aufsitzen, beten und losfahren. ---- Falls das Moped nicht anspringt, hier fragen warum das so ist. ------ Den Rest verkneife ich mir. :-) Bonny

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Ihr werdet euch beim Händler handelseinig. Nach Zahlung des Kaufpreises nimmst du die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Bestätigung der letzten, gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO) mit. Dann kannst du im Vorwege das Zweirad bei deinem Landratsamt bzw. Zulassungsstelle zulassen. Mit dem Kennzeichen holst du dann das Moped bein Händler ab.
  2. Du erhältst im Vorwege eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (Teil I oder II) des Mopeds. Damit holtst du dir ein Kurzzeitkennzeichen (https://www.stvo.de/info/faq/159-kurzzeitkennzeichen-antrag) Du musst dem Versicherer aber deutlich mitteilen, dass die "eVB" für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt wird! (Was ein "Versicherer" ist, erkläre ich nicht) Mit dem Kurzzeitkennzeichen holst du das Moped ab. Endültige Zulassung bei der dir inzwischen bekannten Behörde. Wenn ihr nicht handesleinig werdet, musst du den Versicherungsschutz (=Fünf Tage Geltungsdauer) bezahlen. Unter 100€ wirst du wohl nicht aus der Nummer herauskommen.
  3. Du lässt dir das Fahrzeug liefern. Es gibt bundesweit einige Frachtführer (Volksmund: "Spediteure"), die sich auf den Transport von motorisierten Zweirädern spezialsiert haben. (Die Suchmaschine deiner Wahl ist bei der Findung des passenden Betriebes hilfreich.) Oder der Händler bietet den Service an. Zulassung: wie oben beschrieben.
Die Hauptfrage ist aber (wie ermögliche ich mir die Rückfahrt?)

Die Frage kann man ratzfatz beantworten: So, wie du zum Händler gekommen bist!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Versicherungsmakler
gtr14  30.12.2020, 21:13

Steht doch unter Punkt 2

0