Also wie schon geschrieben, Du hast den Pol abgeklemmt und wenn nicht hast Du den Akku beschädigt.

Wie sind Deine technischen Vorkenntnisse?

Es gibt aber auch eine Betriebsanleitung, in dieser steht auch wie man eine Batterie ausbaut.

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Kurzschluss,

Scheuerstelle an einem Kabel,

Kabelbruch mit stellenweisem Kontakt,

schlechten Kontakten,

Sicherungsträger defekt,

Hauptsicherung

Überspannung der Lima..............................................

Wo soll man da anfangen und aufhören, am besten mit dem Voltmeter mal alles durchmessen.

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Der Quickshifter ist nicht illegal und auch nicht Eintragung Pflichtig.

Aber ob es sich lohnt ist eine andere Frage, solche teile kosten ja ab 300,- Euro + Einbau.

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Es halt nicht so einfach nach Deiner Beschreibung ein Bike zu bewerten und nach einem Video gleich gar nicht. Ohne Probefahrt und Begutachtung finde ich geht da überhaupt nichts.

Kratzer von einem Umfaller oder von einem Sturz, da kann man viel erzählen.

Oder der Wasserverlust, ohne dass der Motor gelaufen ist, was ist da die Ursache. Da gibt es so viel Möglichkeiten, den Wasser verschwindet nicht so einfach nicht.

Es wäre halt mal interessant zu erfahren welches Baujahr und den Preis für das Bike.

Also ohne Probefahrt würde ich es nicht kaufen und würde mir auch eine zweite "Meinung" mitnehmen, jemanden der sich da richtig auskennt.

Wenn er Mechaniker ist, warum hat er dann auch nicht gleiche Ventile eingestellt? Weil da sind alles Kosten, die Du mit einrechnen musst und auch die Beseitigung des Wasserverlust. Vielleich auch noch, ob es nur Kratzer sind oder andere Schäden dahinter sich Verstecken.

Bei einen kauf ist es ein privater Kauf und da steht meist drin gekauft wie gesehen. Dann geht der Ärger immer es richtig los.

Ich könnte da noch 10 Seiten schreiben, ob Du sie kaufen möchtest oder nicht ist ja Deine Entscheidung.

VG Frank

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Nur mal so gefragt, Oberösterreich und Tirol gehören die nicht zu Österreich?

Wenn ja, warum hat die Werkstatt es nicht gleich eintragen lassen? Da wäre Dein Problem kein Problem.

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Es gibt doch auch in Österreich eine StVO und eine Zulassung Verordnung weiterhin auch eine Bußgeldverordnung, wo man nachschauen kann. (Internet, Buchform u.s.w.)

Weiterhin gibt es auch einen Automobil Club ÖAMTC mit einer Rechtsberatung, wo man auch fragen könnte.

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Wenn Du die Gesetze in Deutschland kennen würdest, dann hättest du die Frage nicht gestellt.

Auch in den Richtlinien vom Forum steht auch etwas dazu.........................................

Keine Antwort zu Deiner Frage und beanstandet.

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Möchtest Du Rennen fahren?

Die BMW gibt laut Datenblatt nur 303 Km/h an.

Kawa gibt keine Höchstgeschwindigkeit an, am besten eine Testfahrt buchen und sie dann voll Ausfahren, wenn Du Mut dazu hast.

Das habe ich in meiner Motorradgeschichte einmal auf der Rennstrecke mit 1400 GTR ohne Koffer gemacht mit Geschwindigkeitsmessung. Da brauchst Du schon einen " Arsch " dazu und es hat auch nichts mit fahren zu tun. Ist halt meine persönliche Meinung dazu.

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Mal so ganz neben bei gestellt:

Du hast eine KTM mit 20 Betriebsstunden gekauft und erst die Frage zur Kupplung, jetzt eine zu den Kolben.

Ist es ein Schrotthaufen mit 20 Betriebsstunden?

Mit der Frage zu den Kolben bei dieser Laufleistung, kann Dir keiner auch mit diesen Bildern eine richtige Antwort geben.

Die Laufleistung fängt bei 1 Stunde an und hört bei ganz vielen Stunden auf, hängt von der regelmäßigen Wartung und auch von der Fahrweise ab.

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Hast Du mal die Spannung der Batterie gemessen, den brauchst min. 12,7 Volt zum Starten da runter geht nichts. Da ist die Batterie leer oder defekt.

Du kannst auch eine defekte Batterie laden und sie zeigt Dir an das sie voll, aber beim Starten bricht sie zusammen.

Vielleicht hast Du ein Ladegerät das Dir anzeigt ob die Batterie defekt ist, wenn nicht einfach mal Voltmeter anschließen an die Batterie. Beim Starten überprüfen ob die Batterie zusammenbricht.

Es kann sein das einiges läuft wie Du schreibst, aber zum Starten reicht es halt nicht.

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EU - Verkehrsrecht gilt in jeden EU - Staat............

45 km/h max. 50 ccm und das andere lernt man in der Fahrschule.

Bayern = Deutschland = Europa und das gleiche ist mit Österreich.

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Das ist wieder mal ein Blick in die Glaskugel.

Es könnte vieles sein wie zum Beispiel die Gabel, Lenker, der Rahmen und noch einiges mehr.

Aber so etwas sollte man in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen von einem Fachmann.

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Grundlage für ist wahrscheinlich die StVO § 12 und die 55,- Euro ist da Untergrenze vom OWiG.

Das ist halt immer eine Auslegung Sache, Du kannst zwar versuchen Einspruch ein zulegen ob es was bringt steht in den Sternen.

Ich persönlich habe in Heidelberg sehr gute Erfahrungen gemacht, mach einer Suche von einem Motorradparkplatz. Da der eine gesperrt war, habe ich einen Mitarbeiter vom Ordnungsamt angesprochen wo ich parken kann und bekam ein Tipp wo man parken kann ohne Zusatzgebühr auf ein PKW - Parkplatz.

Er hat mein Kennzeichen aufgeschrieben, dass ich keine Anzeige bekomme wegen PKW - Parkplatz.

Danach habe ich beim Ordnungsamt in Heidelberg per E-mail bedankt und habe sogar noch eine Antwort bekommen, die auch sehr positiv war.

Ist wahrscheinlich auch eine Ausnahme.

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Die Behörde hat da wahrscheinlich den § 12 der StVO angewandt und der sagt, wenn nichts anders Angezeigt wird gilt ein Parkverbot und ein Bußgeld von 55,- Euro ohne Behinderung.

Es ist zwar ein blöder Spruch: Vor Behörden und Gott sind alle gleich, bis auf die, die gleicher sind.

Sehr schwierig da eine Antwort zu finden und dann auch vielleicht wegen einer kleinen Strafe gegen die Behörde vor zu geben, ob es was bringt ist dann die Frage. Nach dem Gesetz hat die Börde vielleicht recht..........................Da muss man abwägen ob es sich da Nutzen und Aufwand rechnen.

Ich persönlich bin immer erst weitergegangen, wenn es um Punkte ging und es ist mal oder so ausgegangen.

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Am besten das Teil zu dem bringen der den Zylinder getauscht hat und reklamieren.

Nur Zylinder getauscht oder Komplett getauscht? (Kolben + Ringe)

Es gibt ja bei einem neuen Zylinder eine gewisse Einfahrtszeit, hast Du die eingehalten oder gleich Vollgas gefahren?

Öl nach 1000km gewechselt? Zwecks der Spänne.

Es halt aber sehr schwierig mit einer Ferndiagnose, aber nach Deiner Beschreibung würde ich auf einen Schaden am Motor/Zylinder tippen.

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In diesem Jahr selbst in Koblenz am Deutschen Ecke erlebt. Ich hatte gerade dem letzten Motorradparkplatz erwischt und die nach mir gekommen sind waren 4 Holländer haben einen PKW - Parkplatz beleget. Wir hatten unserer Runde gedreht und sind wieder am Parkplatz angekommen. Welch ein Schreck das Ordnungsamt feste anschreiben auch die 4 Holländer, auf meine Nachfrage warum zeigte auf das PKW - Schild, das war alles.

Abends im Hotel nachgefragt, ob das an der Mosel normal und er hat gesagt das die meisten Gemeinden keine Ausnahme ist. Weil sie wollen keine Biker in ihren Gemeinden........................................................

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Die Antwort ist JA, egal ob da ein Nummernschild dran ist oder nicht.

Hier mal EINIGE GRÜNDE alle im Rahmen der STVO - STVZO

Fahren des Gespannes Geschwindigkeit 80 Km/h oder mit Zusatzschild 100 Km/h bei einem Prüfbericht für diesen Anhänger u.s.w.

Einhaltung des Sicherheitsabstandes, halbe Tachogeschwindigkeit 100Km/h=50m

Technische Überprüfung des Gespannes.

Ladungskontrolle und Ladungssicherung, gehört alles dazu was auf den Hänger steht

Auch alle Papiere dazu, auch für die Ladung. (Diebstahls verdacht)

Eine Berechtigung überhaupt einen Anhänger zu ziehen. Siehe Führerschein.

Sind das genug Gründe, es gibt noch ganz viele mehr für Kontrollen

Grundwissen für Berufskraftfahrer

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Wenn Du dir mal den Handschuh richtig anschaust findest du die Antwort von selbst. Ich sehe das Gewebe löst sich auf von was auch immer. (Ausgerissen oder etwas draufgekommen)

Am besten mal bei Louis im Laden vorsprechen wo Du sie gekauft hast. Rechtlich ist es einfach und nicht so einfach es gibt das EU - Recht das sagt bei getragener Ware Nein und das deutsche Recht sagt janein. Aber meist ist Louis sehr großzügig.

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