Was fällt unter die Gebrauchtwagen Gewährleistung?

2 Antworten

Hallo,

schwierige Frage. Generell sind in der Gewährleistung (sofern ich weiß) Schäden/Mängel abgesichert die beim Kauf noch nicht erkennbar waren. (Bitte um Korrektur, wenn ich da falsch liege).

Verschleiß ist allerdings ausgeschlossen (sollte eh klar sein).

In den ersten 6 Monaten nach Kauf, muss der Händler, soweit ich weiß, nachweisen, dass der Schaden vorher noch nicht vorhanden war, danach muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden bereits vorhanden war.

Die Frage ist jetzt natürlich: Ist es ein Getriebeschaden und wenn ja, wodurch ist er entstanden?

Mankalita2  25.09.2016, 14:31

Ach übrigens, bei deinen Themen... "Garantie" .... das ist ne dezente Themaverfehlung. Garantie gibt es nur auf Neuware (egal ob Fahrzeuge, Elektro(nik), oder sonst was), für einen Gebrauchtkauf  ist "Garantie" kein Thema mehr.

Hätte es normal jetzt rausgenommen, aber das kann ich noch nicht wieder, vielleicht kann das mal ein User mit entsprechendem Status machen....

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Mankalita2  25.09.2016, 14:53
@fritzdacat

Das ist doch genau, das was ich schrieb (nur deutlich ausführlicher) ;-)


Gewährleistung

Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten
nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar
prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.


Quelle: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115



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fritzdacat  25.09.2016, 14:59
@Mankalita2

Er hat das Bike gebraucht von einem Händler gekauft, anscheinend hat er mit dem Kauf eine Garantie vereinbart. Du schreibst: für einen Gebrauchtkauf  ist "Garantie" kein Thema mehr. , tatsächlich ist Garantie aber bei Gebrauchtkauf einer SC57 die einzig mögliche Option, eine Gewährleistung gibt es für ein seit 2008 nicht mehr produziertes Modell mit Sicherheit nicht mehr.

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Mankalita2  25.09.2016, 15:04
@fritzdacat

Seit wann gibt es beim Gebrauchtkauf Garantie?

Der Fragesteller hat selbst geschrieben:

...Logischerweise mit einem Jahr Händler Gewährleistung....

Garantie bekommt man nur bei Neukauf, Gewährleistung bei Gebrauchtkauf. Sorry, aber... verwechselst du da im Moment nicht gerade was? ;-)

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fritzdacat  25.09.2016, 15:17
@Mankalita2

na gut, dann hat es der Fragesteller eben auch verwechselt. Gewährleistung gibt es jedenfalls nur beim Neukauf, oder  (zeitlich reduziert), wenn man das Bike innerhalb der Gewährleistungsfrist kauft. Garantie ist etwas privat vereinbartes.

Zitat: 

Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.


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fritzdacat  25.09.2016, 15:22
@fritzdacat

aber du hast in soweit Recht, dass Gewährleistung auch beim Gebrauchtkauf gilt (aber zwischen Händler und Käufer, nicht mehr zwischen Hersteller und Käufer) Ich blick jetzt selber nicht mehr durch.

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Mankalita2  25.09.2016, 15:27
@fritzdacat

Sorry, aber, er hat definitiv Gewährleistung und keine Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Sache und die wird dir niemand auf ein Gebrauchtfahrzeug geben.

Die Gewährleistung ist eine für einen Händler verpflichtende Sache.

Die Gewährleistung beruht, anders als die Garantie, auf der Sach- und Rechtsmängelhaftung, die im BGB festgehalten ist. Ein Verkäufer haftet dafür, dass eine Sache, die er verkauft, frei von Mängeln ist. Das können auch versteckte Mängel sein oder solche, die erst nach dem Kauf auftreten, aber nach Alter und Beschaffenheit der Sache nicht auftreten dürften. Ein Gebrauchtwagen muss also in einem Zustand sein, wie es nach
Alter, Kilometerleistung und zugesagten Zustand (z.B. Scheckheft gepflegt, unfallfrei) zu erwarten ist. Ist er es nicht, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung der Mängel (Gewährleistung).

Und nichts anderes wir dir/mir/uns ein Händler freiwillig auf ein Gebrauchtfahrzeug geben.

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Effigies  25.09.2016, 15:29
@fritzdacat

Gewährleistung gibt es jedenfalls nur beim Neukauf,

Wo hast du den Quatsch denn her ?

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Effigies  25.09.2016, 15:39
@Mankalita2

Garantie gibt es nur auf Neuware

Das stimmt so nicht ganz.

Herstellergartantie gibt es nur auf Neuware.

Aber ein Fahrzeughändler kann auch auf Gebrauchtfahrzeuge Garantie geben. Das ist rein seine Sache wie weit er sich aus dem Fenster lehnen möchte.

Unter bestimmten Bedingungen kann er sich auch mit einer Garantieversicherung absíchern. Die ersetzen ihm dann einen Großteil des Schadens wenn er ein Kundemopped "für umme" reparieren muß. 

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fritzdacat liegt natürlich komplett daneben wenn er behauptet Gewährleistung gäbe es nur bei Neufahrzeugen und das dann mit einem Link untermauert in dem genau das Gegenteil steht ........

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Mankalita2  25.09.2016, 15:43
@Effigies

Stimmt. Das habe ich jetzt, in dem Zug der Diskussion auch gelesen. War mir aber bis dato auch nicht geläufig, vielleicht auch, weil es einfach zu selten vorkommt.

Ich wollte das aber nu nicht noch explizit schreiben, würde nur für noch mehr Verwirrung sorgen. In dem Fred gibt es mittlerweile genug Verlinkungen in denen auch diese Tatsache erklärt ist.

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fritzdacat  25.09.2016, 15:53
@Effigies

tja, das war natürlich abgrundtief böse von mir, aber danke für den Hinweis.

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Effigies  25.09.2016, 16:40
@fritzdacat

.....abgrundtief böse......

Einen Link anführen der mir selbst widerspricht....... hätte ich jetzt eher als "tollpatschig"  deklariert ;o)

Nen schwarzen Helm und nen eignen Todesstern bekommst dafür nicht ;o)

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fritzdacat  25.09.2016, 17:03
@Effigies

habe mich ganz einfach geirrt, über den Rest steht dir kein Urteil zu

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Wenn es die (Antriebs-)Kette ist, die rasselt, fällt das nicht unter Garantie, wenn es aber z.B. die Steuerkette ist, würde das wahrscheinlich unter die Garantie fallen (ebenso wie ein Getriebeschaden) . Finde erst mal raus, was überhaupt das Problem ist.

fritzdacat  25.09.2016, 16:18

^ Möchte das gerne noch einmal neu formulieren :

Wenn es die (Antriebs-)Kette ist, die rasselt, fällt das nicht unter die Gewährleistung, wenn es aber z.B. die Steuerkette ist, würde das wahrscheinlich unter die Gewährleistung  fallen (ebenso wie ein Getriebeschaden) . Finde erst mal raus, was überhaupt das Problem ist.

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