vom linksabbieger abgeschossen - teilschuld? Reparatur sinnvoll?

1 Antwort

1. Nachdem die Polizei gerufen wurde, ist mir unklar, warum die den   Verkehrsunfall nicht aufgenommen hat (war es Privatgrundsück ?).

2. Wo und wann war der Verkehrsunfall ?

Allgemein gesehen ist Dein Unfallgegner Unfallverursacher. Auch, wenn ihm die Ausfahrt durch andere Verkehrsteilnehmer freigehalten wird, muss er sich davon überzeugen, dass der "Freihalter" nicht von anderen Verkehrsteilnehmern überholt wird.

Versicherungstechnisches kann Dir am besten unser " der Alte" erklären.

Alpenmoppedden  17.05.2015, 10:54

Falls dies eine Frage aus Österreich ist (wo das Vorbeifahren unter besonderen Umständen erlaubt ist), zur angegebenen Geschwindigkeit von 30 kmH nur soviel:

Bezüglich der einzuhaltenden Geschwindigkeit beim Vorfahren gilt § 20 Abs 1. Je nach der zur Verfügung stehenden Restbreite zum Vorfahren muß die Fahrgeschwindigkeit insb den gegebenen Umständen angepaßt werden. lnsb beim Vorschlängeln wird daher höchstens Schrittgeschwindigkeit zulässig sein.

Quelle: http://www.bikerwelt.at/oe\_info/schlaengeln.php


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