vom linksabbieger abgeschossen - teilschuld? Reparatur sinnvoll?
hi
wir sind an einem Stau links vorbei gefahren (keine sperrlinie öä - gekennzeichnete gestrichelte schmale mittelspur vorhanden). Im Stau hat ein netter PKW eine Garagenausfahrt freigelassen - aus dieser kam auch ein Auto und bog nach links in unsere Richtung ab. Nach eigener Angabe hat der Fahrer nicht nach links geschaut & uns erwischt. - wollte uns aber die Schuld geben. Wie wir aber alle wissen, dürfen Motorräder an stehenden Kolonnen vorbei fahren. Zum Glück waren wir bei Aufprall langsam (ca 30km/h) dran und es kam zu keinem Personenschaden, obwohl der PKW gar nicht gebremst hat. (Stunt - Abroll über die Motorhaube des PKW inkludiert - Fahrerflucht konnte auch verhindert werden) Die Polizei wurde angerufen, da kein offensichtlicher Personenschaden waren sie aber desinteressiert.
mMn gibt es keine Teilschuld bei uns, sondern der PKW als Linksabbieger + Garagenausfahrt + nicht schauen hat die ganze Schuld, oder ?
nach erster Begutachtung liegt der Schaden bei mindestens 6000€ wenn der Rahmen nicht verzogen ist - die Road King war 5 Wochen in unserem Besitz und hatte ca 9000km drauf. Da der Rahmen aber ziemlich sicher verzogen ist - Motorschutzbügel usw. komplett verbogen - und dieser bei HD nicht "zurückgebogen" werden darf, ist es ja de fakto ein Totalschaden? Sollen wir einen detaillierten Unfallbericht schreiben? Wann müssen wir was bei der Versicherung einmelden (Helm zb) - bisher wurde "nur" der Unfall + Unfallbericht bei der gegnerischen Versicherung eingemeldet. Mir ist klar, dass wir nach Einreichung aller Dinge wie KV der Werkstätte mal abwarten müssen wie das Ersturteil aussieht, hat jemand Erfahrungen?
danke vor ab, eine noch immer weinenden Userin. (das schöne Wetter nervt ... )
1 Antwort
1. Nachdem die Polizei gerufen wurde, ist mir unklar, warum die den Verkehrsunfall nicht aufgenommen hat (war es Privatgrundsück ?).
2. Wo und wann war der Verkehrsunfall ?
Allgemein gesehen ist Dein Unfallgegner Unfallverursacher. Auch, wenn ihm die Ausfahrt durch andere Verkehrsteilnehmer freigehalten wird, muss er sich davon überzeugen, dass der "Freihalter" nicht von anderen Verkehrsteilnehmern überholt wird.
Versicherungstechnisches kann Dir am besten unser " der Alte" erklären.
Falls dies eine Frage aus Österreich ist (wo das Vorbeifahren unter besonderen Umständen erlaubt ist), zur angegebenen Geschwindigkeit von 30 kmH nur soviel:
Bezüglich der einzuhaltenden Geschwindigkeit beim Vorfahren gilt § 20 Abs 1. Je nach der zur Verfügung stehenden Restbreite zum Vorfahren muß die Fahrgeschwindigkeit insb den gegebenen Umständen angepaßt werden. lnsb beim Vorschlängeln wird daher höchstens Schrittgeschwindigkeit zulässig sein.
Quelle: http://www.bikerwelt.at/oe\_info/schlaengeln.php