Unfallmotorrad – Versicherung darf bestimmen?

gefragt von keshakesha am 21.03.2009 um 18:36 Uhr

Die Pechsträhne meiner Kumpels hört nicht auf :-/ Einem Freund von mir ist ein Autofahrer vor 3 Wochen mit ca. 40km/h in die Seite gefahren (er war auf einer Hauptstraße, der andere wollte die Hauptstraße queren). Leider ist mein Kumpel nun dieses Jahr komplett ausgeknockt (offener Schienbeinbruch etc) :-/ und das Motorrad (07er Speed Triple) ein Haufen Schrott… Trotzdem hat er schon einen Käufer gefunden. Die gegnerische Versicherung meint nun, er dürfe das Motorrad nicht verkaufen, sondern soll es in so eine Restwertbörse stellen. Meine Frage: Ist das rechtens? Kann nicht mein Kumpel selbst entscheiden wo er sein Motorrad verkauft? Weiß das jemand? Danke!

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my666
beantwortet von my666 am 22. März 2009 14:48
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Kommentar von 3f363cbc1e74c3ff27c8cd2b8911ff2esmallkesha am 24. März 2009 00:15

Super Link, danke dir sehr ! Greetz


Bonny2
beantwortet von Bonny2 am 22. März 2009 12:45
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Ergänzend zu meiner vorherigen Antwort: Hier ist der Totalschaden gemeint. Wenn es sich um einen Teilschaden handelt, wird der Wert geschätzt, der für eine Reparatur benötigt wird. Selbstverständlich bleibt das Fahrzeug in dem Besitz des Geschädigten. Und der kann damit machen, was er will. Gruß Bonny2


Bonny2
beantwortet von Bonny2 am 21. März 2009 21:25
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Nein, geht nicht. Wenn die gegnerische Versicherung der Schaden bezahlt hat, geht das Fahrzeug in deren Besitz über. Die können das Motorrad verkaufen oder entsorgen. Mir ist aber kein Fall bekannt, dass jemals so verfahren wurde. Normalerweise begleichen die Versicherungen und überlassen den Schrott dem Geschädigten. Wenn die Versicherung selber entsorgen würde, kämen die Kosten auf der Versicherung zu. Wenn sie Dir den Schrott überlassen (auf jeden Fall schriftlich mit der Versicherung klären), geht das Fahrzeug wieder in Deinem Besitz über. Nicht auf einen Restwert einlassen!!! Da die Versicherungen immer ihren eigenen Gutachter (zum schätzen des Schadens, Restwert) einsetzen, handeln die auch im Interesse der Versicherung (sonst würden diese Seitens der Versicherung gekündigt, -- wer will das schon? Zumal er bei einer anderen Versicherung nicht mehr unterkommt.). Immer einen eigenen Gutachter bestellen. Die gegnerische Versicherung muss für die Kosten aufkommen. Möglicherweise musst Du die Kosten vorher auslegen. Es scheint nicht gerade eine seriöse Versicherung sein, sonst hätten sie Dir nicht einen solchen Vorschlag gemacht. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, oder im ADAC bist, spreche dies mit ihnen ab. Gruß Bonny2

Kommentar von 3f363cbc1e74c3ff27c8cd2b8911ff2esmallkesha am 24. März 2009 00:14

Danke dir Bonny2! Die Speedy von meinem Kumpel ist ein Totalschaden, und sie haben mittlerweile einen Gutachter geschickt, der den Restwert auf 1500€ schätzt. Da aber Motor, Getriebe, Räder, Elektronik etc keinen Kratzer haben (alles andere schon) ist das zu wenig. Mein Kumpel hat schon einen Anwalt eingeschalten und einen anderen Gutachter angefordert, danke euch für die Tipps! Gruß


Frank
beantwortet von Frank am 21. März 2009 19:48
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Das ist nicht in jedem Fall rechtens. Aber da soll er ich mal genau informieren. Hier ein Artikel zum Thema >>> http://www.motorradonline.de/archiv/motorraeder/blickpunkt-restwertboersen---die...

P.S. Die Tipps von RA Ralph Andres sowie die Urteile beachten.

Kommentar von 3f363cbc1e74c3ff27c8cd2b8911ff2esmallkesha am 24. März 2009 00:12

Danke dir, Frank!


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