Soziushaltegriff entfernen

2 Antworten

Also ich kann nur sagen, dass mein Chopper keinerlei Sozius-Haltegriffe hat, und der TÜV das nie bemängelt hat. Ich bin ebenfalls so einer der darauf besteht, dass der Sozius sich gefälligst an mir festzuklammern hat. Schließlich will ich wissen ob wir noch zu zweit auf dem Bock sitzen, oder ob ich schon alleine unterwegs bin. Das kann nämlich schnell passieren.... (ok, auf einer 125 nicht unbedingt, aber trotzdem...).

Ich denke, wenn das Motorrad weiterhin soziustauglich bleiben soll , dann muß irgendeine Haltemöglichkeit für den Sozius vorhanden sein. Das ist Vorschrift.

Wenn ein Gepäckträger bzw. Topcaseträger angebaut ist besteht dann ja daran auch eine Festhaltemöglichkeit und außerdem wird dieser Träger meist im Bereich des ehemaligen Sozius-Haltegriffes montiert. Somit ist dies dann auch zulässig.