Ich würde an meiner Maschine sehr gerne den Endtopf ein wenig höher liegen haben wofür die Soziusrasten weichen müssten (sowieso gerade einen Höcker auf dem Soziussitz). Ein Freund von mir (Schlosser) meint er könne das schon machen, aber weiß jemand wie es mit dem Tüv aussieht? Darf man die Originalanlage einfach ein wenig verlegen oder ist es dann als hätte man eine Anlage ohne BE?
Grundsätzlich ändert sich durch das höher legen des Endtopfes nichts am Abgasverhalten des Auspuffs. Trotzdem würde ich mich an Deiner Stelle mit TÜV oder DEKRA abstimmen. Bei meinem TÜV-Mann könnte ich Dir sofort sagen er würde es eintragen, haben wir bei verschiedenen Motorräder schon gemacht. Gruß hojo.

Wenn an der Lautstärke usw nichts verändert wird,ist das normal kein Problem und muß man auch nicht eintragen lassen. Aber es ist möglich das durch die geänderte führung der Auspuff etwas lauter oder Leiser wird,deshalb ist es ratsam nach dem Umbau beim Tüv eine Phon und AU Meßung machen zu lassen. Ist diese ok,sollte auch niemand was sagen oder frag einfach mal beim Tüv nach.
Fast gleich schnell und die selbe Anwort,da kann ja nichts falsch sein oder ?