Leistungsgewicht A2 (Österreich)?

3 Antworten

Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Die Pflichtversicherung gilt auch für zum Verkehr zugelassene Anhänger, Probefahrten, Überstellungsfahrten sowie für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischen Kennzeichen.
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/versicherung/die-kfz-haftpflichtversicherung-rechte-pflichten-deckungssumme-16182466

Deswegen kannst du deine Annahme, dass der Versicherer sich bei einem Personenschaden "verabschiedet", dort hinschieben, wo sie hingehört: In die Rubrik "unausrottbare Ammenmärchen".

Der Versicherer hat ohne Wenn und Aber den entstandenen Schaden zu regulieren. Ob er, und wenn ja, in welcher Höhe, bei dir als Verursacher Regress nimmt, steht auf einem anderen Blatt.

Zum Leistungsgewicht:

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg
Fahrzeuggewicht)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/1/Seite.040800.html

Diese Ausage ist absolut eindeutig. Eine "Grauzone" ist nicht existent.

Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis:

Strafen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wie hoch ist die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Geldstrafen
Die minimale Strafe, die man ausfasst, wenn man ohne Lenkerlaubnis unterwegs, beträgt 363 Euro.
Der Strafrahmen reicht schon beim ersten Mal bis hin zu 2.180 Euro.
Haft- und hohe Geldstrafen
Bereits beim zweiten Mal ist außerdem eine Haftstrafe von bis zu 6 Wochen möglich.
Bei 3 oder mehreren Vergehen dieser Art sind sowohl Haft- als auch (hohe) Geldstrafen sehr wahrscheinlich.
https://autorevue.at/ratgeber/fahren-ohne-fuehrerschein-strafen

Noch Fragen?

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist fahren ohne Fahrerlaubnis und ist eine Straftat! (Zumindest in Deutschland.)
Dies wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Dies wird in Österreich sehr ähnlich sein.
Kein Grauzone und keine Ausnahmen. Du hast dich sowohl an die Leistungsbeschränkung als auch an die Beschränkung des Leistungsgewichts zu halten.