gedrosseltes Bike ab Werk ohne Gutachten

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Jepp da liegst du richtig Najica. Meine vorletzte Transalp war in ihrem Vorleben auch mal auf 20 kW gedrosselt. Den Drosselsatz (verengte Ansaugstutzen) mit Fahrzeugbrief-Kopie habe ich sogar verkauft und der Käufer konnte ohne Probleme damit eine andere Transalp drosseln und der TÜV (danach die Zulassungssstelle) hat das abgesegnet. :-)

LzG T.J.

Najica 
Fragesteller
 08.07.2012, 10:19

Wenn ich das richtig herausgefunden habe, müsste die Honda (Vergaser) über ein Blech im Ansazustutzen gedrosselt sein.

Danke für die Antwort. Gut zu wissen, dass kein Gutachten notwendig ist :)

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Najica 
Fragesteller
 08.07.2012, 10:31

meinte *Ansaugstutzen

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also, wenn das Motorrad vom Werk her gedrosselt ist, steht im Fahrzeugbrief auch die Leistung von 34 PS bzw. 25 KW. Du willst das Moped verkaufen? Warum offen, wenn es der Käufer wieder drosseln will ?

Wenn Du die Drossel nicht selbst "entfernen" kannst, würde ich es gedrosselt (notfalls etwas günstiger) verkaufen.

Egal, wie Du das Motorrad weiterverkaufst. Der Drosselsatz ist wiederverwendbar.

Najica 
Fragesteller
 08.07.2012, 10:12

Ich meine Honda aktuell keineswegs verkaufen. Ab nächstem Juni darf ich offen fahren, was ich auch machen werde. Es kann aber sein, dass ich dann nach 1-2 Jahren sage, dass ich gerne ein Bike mit mehr Drehmoment hätte.

An den gut aufgeräumten Fahrzeugbrief habe ich gar nicht mehr gedacht. In meinem Besitz befindet sich der erste von den beiden Vorbesitzern und mein neu ausgestellter. Und im ersten steht auch schon das "m. LB.".

Danke für den Hinweis :)

Und es wird ja weiterhin eine Führerscheinklasse geben, welche nicht die volle Leistung anfangs nutzen darf. Somit ist es ja praktisch, wenn der Käufer dann das Bike wieder drosseln kann. Wobei mir eben einfällt, dass ab Januar 2013 ja 48PS erlaubt sind. Dann braucht man sicher eh wieder ein neues Drosselkit und kann das auf 34 nicht nehmen oder?

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