Hallo Sia,

ich würde dir empfehlen: Fahr einfach, probier es aus, wenn du untertourig fährst, merkst du das schon. Mit der Zeit entwickelst du ein Gefühl, in welchen Drehzahlbereichen und in welchem Gang welche Leistung anliegt. 

Dann kommt es natürlich drauf an, pendelst du gemütlich über die Autobahn oder Bundesstraße, oder peitscht du gnadenlos deine Hausstrecke lang, wo du jeden Grashalm kennst.

Grundsätzlich würde ich aus meiner Erfahrung mit einer CBR600RR sagen: Fürs normale bis zügige Fahren, pendel dich zwischen 5000 und 10000 ein. Alles drunter ist Cruisen, alles drüber ist Knallgas ;)

Und am Ende kommt es sowieso immer auf dein persönliches Gefühl und deinen Fahrstil an.

Viele Grüße

Mogges

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Hallo werter Fragesteller,

anbei nunmal meine Antwort, welche zu 100% meine persönliche Meinung wiededspiegelt, ohne dass ich mit dem moralischen Zeigefinger um die Ecke komme. Das haben die anderen hier ja bereits zur Genüge getan :)

Vorab: Ich habe das ganze Auspuffthema bei bisher 3 verschiedenen Motorräder "durch", und kann durchaus nachvollziehen worauf du hinaus willst.

Meine CBR600RR PC40 klang mit der Serientüte auch nur nach Dyson Staubsauger, dagegen klingt eine R6 gleichen Baujahres wesentlich sportlicher.

Ich weiß nicht wie es mit den konkreten Angeboten von Herstellern für die PC37 aussieht, aber ich kann dir sagen, dass sich an der PC40 der Leo Vince wesentlich kerniger angehört hat, ebenso der Bodis (den ich dann auch gefahren bin bis ich die Maschine verkauft habe).

Mit DB-Killer sind beide Anlagen zugelassen, und auch nicht peinlich laut, nur die Klangfarbe ändert sich eben wesentlich.

Ohne DB-Killer sind beide Anlagen schon "laut" im Sinne von merklich lauter als Serie, wobei sich das ganze relativiert, nachdem bei der PC40 immer noch der Kat davor saß. Aber so wie ich dich von deiner Frage her einschätze, wirst du sowieso eher mit DB-Killer völlig legal durch die Lande düsen.

Fazit: Schau dich mal um, ob du eventuell einen gebrauchten Leo Vince oder Bodis für die PC37 schnappen kannst, die kann ich dir von der Klangfarbe her absolut empfehlen!

Wenn die Drossel draußen ist, wird es noch etwas lauter, weil du logischerweise eine schnellere Abgassäule hast, aber der Unterschied kam mir nicht extrem vor. (Hatte meine PC40 auch nach einem Jahr entdrosseln dürfen 48 -> 120PS)

Viele Grüße

Rudi

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Hi fallsdoch:

Führerschein liegt hier bei uns in Umgebung München um 1200 €, mehr oder weniger gehen natürlich immer, wobei MEHR häufiger vorkommt.

Steuern: Würden eigentlich für 125er anfallen, werden aber nicht eingezogen, da der Kostenaufwand hierfür die Einnahmen übersteigen würde, allerdings gibt es in Deutschland EINEN (einzigen!) Landkreis, in welchem 125er Steuern zahlen müssen, nämlich beim Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden.

Kleidung: Ich bin ein Verfechter von Lederbekleidung und Integralhelm, dazu Protektor, gescheite Stiefel und Handschuhe. Um nen tausender bist du sehr gut ausgestattet, günstiger kommst du evtl. im Winter bei Räumungsverkäufen weg und hast auch was ordentliches.

Versicherung: Geh zu einem Versicherungsmakler (wichtig, dass es ein Makler ist) in deiner Nähe, die Beiträge sind dadurch, dass alle offen fahren dürfen, erstmal ordentlich gefallen. Wird sich wohl aber in naher Zukunft wieder in Richtung der alten 80km/h Versicherungsbeiträge entwickeln. Nen groben Wert zu nennen wäre Quatsch, damit könntest du nicht im gröbsten etwas anfangen.

Was Motorrad angeht, schau am besten mal bei den gängigen Gebruchtfahrzeugportalen durch, gib an welche Ansprüche du an das Motorrad stellst (km, Halteranzahl, Modell) und dann siehst du ja in welchem Bereich du landest.

Verschleißteile und Wartung am besten in einer Markenwerkstatt und einer freien Werkstatt anfragen, da hast du einen guten Richtwert.

LzG

Max

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Hi Kurvendone, bin auch 19 und werde mal ein bisschen berichten.

Allgemein kann man sagen: Ein 600er/650er V2 geht kastriert tendenziell besser als ein R4, einfach weil man ihn nicht so hoch drehen muss, und "von unten" raus auch schon was kommt, das Drehmoment merkt man einfach.

Allerdings muss ich sagen, dass ich mit meiner CBR600RR auf 35kW @11800rpm gedrosselt (das ist ja wirklich eine Reihen4er-Drehorgel) auch zufrieden bin, man muss sie halt im ersten Gang erst mal bis über 8000 Umdrehungen hieven und danach immer drüber halten, aber dann geht auch da was voran. Zum überholen wird bei 80 halt in den zweiten Gang geschaltet, ich denke bei ner Erna/Erfa (^^) kann man da auch gemütlich im vierten Gang hochziehen.

Ist im Endeffekt eben eine Frage des Geschmacks, was einem gefällt. Ich persönlich stehe auf viel schalten und den "affengeilen" Sound wenns in die 5-stelligen Drehzahlbereiche geht ;). Eventuell findet ihr ja gebrauchte Maschinen mit 35kW Drossel, dann könnte die dein Sohnemann ja mal probefahren.

LzG

Max

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Nein......nicht erlaubt

Hi,

schauen wir doch mal in den §19 Abs. 1 StVO.: „Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Wer ein Fahrzeug (auch Fahrräder) führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereiches von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.“

Das ganze gilt so seit dem 01.04.2013, gleichzeitig entfällt damit die Wartepflicht für Fahrzeuge >7,5to an der ersten Bake.

Und ja, den Gesetzestext habe ich gegoogled, ich wusste aber, wo das steht, und wollte das nicht aus meiner StVo abtippen. Hoife, das lässt du so gelten ;-)

LzG

Max

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Moin Alex,

diese "freiwillige Selbstbeschränkung" in der Tachoanzeige wurde nach der Vorstellung der ersten Hayabusa eingeführt. Die Diskussionen gingen um dieses Motorrad, welches ja als erstes Serienmotorrad angeblich über 300kmh fuhr, und dass das so gefährlich, selbstmörderisch etc wäre. Um also einer vermeintlichen staatlichen Beschränkung und einer "Tempojagd" durch die Fahrer vorzubeugen, einigten sich die Hersteller darauf, nur Tachometer zu verbauen, welche maximal 299kmh anzeigen (auch wenn einige Motorräder, z.B. die S1000RR, lt. GPS Messung schneller fahren). Und du kannst einfach einen anderen Tacho einbauen, der z.B. bis 400kmh anzeigt, auch wenn ich den Sinn dahinter nicht erkennen kann.

LzG

Max

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Moin DarkRage,

185dm ca. und fahre eine PC40 CBR600RR, absolut kein Problem. Entspannte Sitzposition, sehr spaßig zu fahren.

Mein Ratschlag: Probesitzen/-fahren, und dann ran an das Teil.

LzG

Max

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Moin tomasson05,

kurze Frage, wie willst du als "sportlicherer Landstraßenfahrer" mehr als den zweiten Gang von den Motorrädern nutzen? Selbst wenn du den zweiten Gang nur ordentlich ausfährst, kannst dich von deinem Führerschein für ein paar Wochen verabschieden. Erst recht wenn du dich an die Grenzen von solchen Maschinen im öffentlichen Straßenverkehrs heran tasten willst. An sich kommt es immer darauf an, wie du dich kontrollieren kannst, an sich sollte 100PS auf 150PS machbar sein, allerdings finde ich, dass selbst eine offene 600er auf der Landstraße nur begrenzt Spaß macht, auf der Rennstrecke fühlen sich die Teile einfach wohler. Ist auf jeden Fall kein "Selbstmordkommando", falls du das meinst.

Lzg

Max

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Honda CBR 500 R als Fahranfänger

Also ich habe schon länger mit dem Gedanken gespielt mir einen Motorradführerschein, inklusive Motorrad zuzulegen und mich nun, mit meinen 20 Jahren dazu entschlossen es zu tun und stecke jetzt mitten im Führerschein, kurz vor der ersten Fahrstunde, kenne also quasi nur die Theorie, aber habe bis auf das Fahren mit einem Roller noch keinerlei Erfahrung. Das also bitte beachten, bei der Beantwortung meiner Frage, zu der ich jetzt kommen werde.

Ich mache den Führerschein A2, also bin ich beschränkt auf Krafträder bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg. Ich habe mich somit ein wenig umgesehen, nach Motorrädern in diesem Bereich, obwohl ich auch kleinere Maschinen, z.B. 125er und 250er angeschaut habe, den Gedanken daran aber dann doch relativ schnell wieder verworfen habe. Worauf ich hinaus will, mir ist die Honda CBR 500 R ins Auge gesprungen, da sie speziell auf den A2 Motorradführerschein ausgelegt ist und auch in meinem Preisniveau liegt und laut dem was ich gelesen habe auch technisch gut verarbeitet ist und die wichtigsten Komponenten eines Motorrads erfüllt, obwohl es dadurch, dass sie erst dieses Jahr erschienen ist, ja leider nicht sehr viel Material zu ihr gibt. Da käme ich dann mit Führerschein (ca.1200-1400 Euro), einer angemessenen Schutzausrüstung (wie ich gelesen habe um die 1000€) und dem Motorrad an sich, mit ca. 6200 Euro auf = 8600 Euro. Die Finanzierung wäre möglich, da liegt nicht das Problem, meine Frage bezieht sich eher darauf, ist die CBR 500 R geeignet für einen Fahranfänger? Ist ein Supersportler überhaupt geeignet für einen Fahranfänger? (Sowohl im Thema Fahrverhalten etc. als auch Sturzschänden, die man ja leider ankalkulieren muss) Sind 48PS vielleicht zu viel? Ist es sinnvoll ein Motorrad neu zu kaufen? Wo liegen die Alternativen? Und für mich eine wichtige Frage.. ich nehme mir jetzt vor so "sicher" wie möglich zu fahren, einem Fahranfänger entsprechend und natürlich gemäß der STvO, insofern möglich, aber ist dieses Vorhaben überhaupt realistisch oder (wie mein Vater und einige Bekannte meinen) für einen Motorradfahrer gar nicht möglich, weil man der Leistung bzw. den Möglichkeiten verfällt, wenn man erstmal auf dem Motorrad sitzt? Wobei man vielleicht mit 20 Jahren auch nochmal eher leichtsinnig ist, als mit 40+ Jahren, sowie natürlich unerfahrener.

Ich hätte gerne einfach mal konstruktive und bedachte Antworten/Kritik zu dem Motorrad, sowieso zu den aufgeschriebenen Fragen und falls euch noch Aspekte einfallen, fände ich es gut auch diese einzubringen.

Im Vorraus Danke :)

Gruß, Snib

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Moin Snib,

ist eine SSP für Fahfanfänger geeignet? Die CBR500R ist höchstens eine Sportler, sicher keine Supersportler. Von dem zickigen, extrem bissigen Fahrverhalten haben die meisten der heutigen Supersportler kaum noch etwas übrig (falls du nicht nach Italien gehst...), und ich denke eine normale verkleidete sportliche Maschine wie die CBR500R ist komplett unproblematisch zu fahren, so wie ich Honda da kenne.

Gegenfrage: Warum eine Maschine, die du nach 2 Jahren, nachdem du sie (fast) neu gekauft hast, mit viel Verlust verkaufen musst, solltest du den offenen Schein nachziehen? (was natürlich jeder macht). Warum z.B. nicht eine schnieke 600er ala CBF600 Sport (einfach mal in den Raum geworfen), die du danach entdrosseln kannst und damit noch länger Spaß mit der hast?

Sturzschäden: Sind natürlich größer als bei einem Naked Bike, entweder Vollkasko leisten oder aufpassen ;) Mehr kann man dazu nicht sagen, ein Original-Verkleidungssatz ist teuer.

Eine Anmerkung: Gemäß der StVo fahren ungleich sicher fahren, nicht einfach stur auf die Limits und Ähnliches achten, sondern auf die Straße an sich. Gibt viele Stellen, da ist das Tempolimit zu viel, und dann wieder Abschnitte, wo man - je nach Wunsch - auch gerne bisschen brennen lassen kann, ohne gleich zu Suizidraser zu werden ;)

LzG

Max

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Hi Nautovic

Du kannst das Teil nur auf 48PS Drosseln, wenn es einen regulären Drosselsatz dafür gibt (alles andere steht in keinem Verhältnis zu den Kosten).

ich habe eben mal bei http://www.alphatechnik.de/downloads/verwendungslisten/leistungsaenderungen.html unter Leistungsänderung 35kW geschaut und entdecke da keine CBR900 aufgeführt.

Wenn du von keinem anderen Anbieter eine Drossel finden solltest, heißt es wohl mit 34PS weiter fahren bis du offen fahren darfst.

LzG

Max

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Moins Alex,

du darfst aufkleben und lackieren was du willst, solange es keine Folierung von Einsatzfahrzeugen etc. ist. (Refkletion)

Also wenn du einfach Aufkleber meinst... kannst dir da alles raufmachen was der (schlechte) Geschmack hergibt.

LzG

Max

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Mal hier zur kurzen Klarstellung Sonderrechte / Wegerechte:

Sonderrechte: in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, siehe §35 StVO.

Ein paar praktische Beispiele:

Überschreiten des Tempolimit

Halten oder Parken im Haltverbot

Fahren bei Rotlicht

Befahren der Gegenfahrbahn

Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße

Dürfen ausgeübt werden "nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", der Fahrer muss also Auftrag und Verkehrssituation gegeneinander abwägen. Eine Kenntlichmachung ist NICHT erforderlich.

Jetzt kommt der Knackpunkt: Sonderrechte sind für die Berechtigten aufgrund hoheitlicher Aufgaben (§ 35 Abs. 1, 1a StVO) nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden: Sie dürfen Sonderrechte also auch in anderen Fahrzeugen, besonders Privatfahrzeugen, oder als Fußgänger nutzen.

In Deutschland dürfen hoheitliche Aufgaben auch auf sog. "beliehene Private" übertragen werden. (!)

Zum Thema Wegerechte: führen dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen, wenn Wegerecht durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen wird. (§ 38 StVO)

LzG

Max

Anm.: obiger Text wurde teilweise aus wikipedia um Beispiele ergänzt

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Hi,

zu den Visieren hab ich mal ein bisschen Tante Gockel bemüht :

" Verspiegelte und getönte Visiere [...] Auch getönte Visiere müssen für den Straßenverkehr ein E-Prüfzeichen besitzen und dürfen nur bei Tageslicht unter guten Wetterbedingungen genutzt werden. Die Benutzung bei Nacht ist verboten und zudem gefährlich, da die Sicht stark eingeschränkt ist. Bei einer Missachtung dieses Verbotes ist mit rechtlichen Konsequenzen und im Falle eines Unfalls mit Regressforderungen der Versicherung zu rechnen."

Außerdem: "Bei der Prüfung nach ECE 22/05 gelten zusätzlich noch:

Visiertönung, bis zu 50 % Tönung: ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht" (wikipedia.org)

Also gehen nach meiner Auffassung maximal 50% Lichteinfall verloren

LzG

Max

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Wenn Beleuchtungen keine E-Nummer haben muss ein Lichtgutachten erstellt werden, eine Einzelabnahme käme also teuer, da ein lichttechnisches Gutachten angefertigt werden müsste (am LTIK). Fahrtrichtungsanzeiger unterliegen der ECE-R6 und müssen ein entsprechendes Prüfzeichen tragen.

Auspuffe sind übrigens wegen Abgas-, Lärm und Leistungsmessung so teuer für eine Einzeleintragung ;)

PS: Warum kaufst du nicht einfach Blinker und Rücklicht mit einer E-Nummer? So teuer sind die eigentlich nun auch nicht.

LzG

Max

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Selbstverständlich. A1 darfst du mit 16 fahren, ergo praktische Prüfung 1 Monat vor 16. Geburtstag. B17, analog, 1 Monat vor 17. Geburtstag.

Du kannst dich für beide gleichzeitig anmelden, sparst dadurch Gebühren und teil. Theoriestunden ein, und machst eben zuerst den A1 und wenn du den hast den B17 (in der praktischen Ausbildung), oder machst es parallel, wie du willst :)

D könntest auch überlegen dich gleich für den großen A(b) / A2 anzumelden, spart dir teilweise nochmal etwas :)

LzG

Max

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Kommt eigentlich primär darauf an, dass der Motor und Schmierstoffe grundsätzlich einmal warm sind. Dann kannst du auch dein Auto bist in den Begrenzer bei 8500 umdrehungen knallen, kein problem, dauerhaftes fahren nah am Begrenzer sollte halt vermieden werden. Dass der erste Gang nur zum Anfahren dient ist hier chauvinistischer Ausdruck "Fahrschul-Hausfrauengeschwafel" (in Bayern am Dorf sieht man WIRKLICH viele eindeutige Hausfrauen die immer Sonntags mal zum Bäcker fahren müssen -.-) Überleg dir doch mal, was ist am ersten Gang anders als am zweiten bis sechsten? Außer der Übersetzung und der evtl. geringeren Motorkühlung wegen niedriger Geschwindigkeit doch eigentlich gar nichts?!

Ist beim Motorrad genau so, vor allem die Nippon-Reihen-4-Zylinder laufen ja von der Übersetzung her weit über 100 im ersten Gang, 7000rpm wie in deiner Frage sind ja für eine R6 gar nichts, da fängt die erstmal langsam an aufzuwachen.

Wie das bei einer Einzylinder ist können dir andere beantworten, da ich denke diese sind bei hohen Drehzahlen etwas anfälliger und tendenziell eher kürzer übersetzt.

LzG

Max

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Das sind die EU-Papiere. In deutsches Recht wurde diese Regelung (max 50% Gesamtleistung drosseln) NICHT übernommen. Daher gibt es von der Z800 Kawasaki auch eine EU-Version zum Beispiel. Ich finde daran sieht man dass wir in Deutschland was das Verkehrsrecht angeht noch die "vernünftigsten" (wenn man das so nennen kann) Politiker haben.

Ergo kannst du dir holen was du willst und die Maschiine auf 48PS drosseln, kein Grund zur Sorge. (PS: Am vertraulichsten sind bei solchen Fragen Quellen wie die ADAC-Website)

Der Grund, weshalb die Sessel-Flatulierer wohl auf die Idee mit dem 50% gekommen sind, könnte die hohe Verkehrstotenquote mit 600ern und 1000er Supersportlern sein, die nach dem typischen "Aufmachen" mit 20 wohl stark ansteigt. Wobei diese Regelung meiner Meinung nach nicht zielführend ist, immerhin könnte ich mit mit 20 ja auch eine offene kaufen und vorher halt was kleineres fahren.

LzG

Max

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Akrapovic. Beste Verarbeitung, kein pubertärer Kreisch-Prollo, sondern ein runder, wohlklingender Sound, Passform ebenso perfekt.

Natürlich ist der einzige Wehrmutstropfen der Preis, jedoch muss man auch bedenken, dass man dafür einen Endtopf bekommt, welcher nicht nach 2 Jahren viel lauter wird und man deshalb schon wieder einen neuen montieren müsste oder Gefahr läuft sich Stress einzuhandeln (passiert z.B. bei LV-Pötten gerne)

LzG

Max

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Ja, wenn er den BF17 besteht, darf er ab dem Moment auch Roller bis 50ccm und 45kmh fahren. (Ausnahmeregelungen aufgrund Baujahr bestehen natürlich darüber hinaus auch noch)

Das liegt daran, dass er ja den Rollerschein theoretisch ab 16 machen könnte, wenn er also mit 17 den Autoführerschein hat, ist der Rollerführerschein dabei selbstverständlich schon inkludiiert und gültig.

PS: Sag ihm er soll den A beschränkt machen ;)

LzG

Max

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