Begleitetes fahren/50ccm

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Ja, wenn er den BF17 besteht, darf er ab dem Moment auch Roller bis 50ccm und 45kmh fahren. (Ausnahmeregelungen aufgrund Baujahr bestehen natürlich darüber hinaus auch noch)

Das liegt daran, dass er ja den Rollerschein theoretisch ab 16 machen könnte, wenn er also mit 17 den Autoführerschein hat, ist der Rollerführerschein dabei selbstverständlich schon inkludiiert und gültig.

PS: Sag ihm er soll den A beschränkt machen ;)

LzG

Max

Max, was bitte soll ein "Rollerschein" sein?

@ quimby: Kreidler Florett geht schon, aber max. als Mockick (45 hm/h). Kreidler Florett wurde auch als Kleinkraftrad gebaut. Diese Zweirad darf er nicht mit Klasse "B" fahren.

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@deralte

Wenn das Moped in der DDR gebaut wurde/alt genug ist darf man mit dem Rollerschein der eig. bis 45kmh geht, 60 fahren.

@Max, hat er vor;D aber erst im august^^

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@quimby97

"wenn das moped..." zumindest so weit ich weiß, weil ich einen kenne, der mit dem autoschein ne simson star fährt, die 60läuft, und bei dem hat die polizei noch nix gesagt;)

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@quimby97

Ne Florett aus der DDR... Genau... Legalitäten hin oder her. Die Florett fährt auch als Mokick 60 Sachen. Ich wünsch ihm ganz viel Spaß damit ;)

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@deralte

Selbstverständlick Klasse M, in B eingeschlossen :)

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