Verkehrsrecht-Bahnübergang

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein......nicht erlaubt 67%
Glaube ich schon.... 22%
Keine Ahnung 11%
Ja ohne wenn und aber 0%
Ja aber nur........ 0%

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein......nicht erlaubt

Hi,

schauen wir doch mal in den §19 Abs. 1 StVO.: „Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Wer ein Fahrzeug (auch Fahrräder) führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereiches von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.“

Das ganze gilt so seit dem 01.04.2013, gleichzeitig entfällt damit die Wartepflicht für Fahrzeuge >7,5to an der ersten Bake.

Und ja, den Gesetzestext habe ich gegoogled, ich wusste aber, wo das steht, und wollte das nicht aus meiner StVo abtippen. Hoife, das lässt du so gelten ;-)

LzG

Max

Floyd  20.05.2013, 10:02

Ne,ne, ne.......das hättest du nur auswendig aufsagen dürfen ;-)

Gruß Rainer

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