Reifen Eintragungspflicht?

1 Antwort

Suche hier dein Moped aus (Baujahr!), und klicke dann auf "Passende Reifen suchen".

Bei den Ergebnissen klickst du auf "Details" und dann kannst du dir die passende Reifenfreigabe herunterladen. Den Zettel packst du zu den Fahrezeugpapieren und das Thema ist damit abgehakt.

https://www.mopedreifen.de/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
UserVonNebenan 
Fragesteller
 21.02.2020, 20:37

Cool, vielen Dank! :)

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superantwort  21.02.2020, 21:02
@UserVonNebenan

Was ist denn aus deiner vorigen Yamaha YZF-R125 geworden? Nimmst du deren LeoVince mit den schönen Tönen und Fehlzündungen mit?

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UserVonNebenan 
Fragesteller
 22.02.2020, 08:14
@superantwort

Wie meinst du? Die habe ich verkauft wegen zuvielen Mängeln (Simmerringe, Bremsen etc) und mit meiner neuen hatte ich vor ner Woche nen Unfall, vorfahrt genommen :(

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superantwort  24.02.2020, 00:06
@UserVonNebenan

Nichts für ungut! Ich mache mir aber Sorgen über die Menge an Maschinen, die du in deiner kurzen Zeit des Führerscheinbesitzes bereits "verschlissen" hast. :-)

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fxhbr  24.02.2020, 14:56

Damit ist es leider nicht abgehakt. Haben die Reifen eine andere Baugröße oder eine andere Bauart, so müssen diese Reifen seit dem 1.1.2020 vom TÜV überprüft werden und nachfolgend eingetragen werden.

Wenn im Schein also 120/70 ZR17 steht darf kein 120/70 B17 oder 130/70 ZR17 aufgezogen werden auch wenn es für diese Reifen eine Reifenfreigabe seitens des Herstellers geben kann. Andere Größen und Beschaffenheiten erfordern eine Einzelabnahme, die im Schein eingetragen werden muss.

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fxhbr  24.02.2020, 15:30
@fxhbr

Ergänzend sollte ich noch erwähnen, dass es seit dem 1.1.2020 sowieso unnötig ist eine Reifenfreigabe mit sich zu führen. Einen Reifen gleicher Größe und Bauart darf ich sowieso aufziehen, auch wenn es für diesen Reifen keine Reifenfreigabe gibt.

Dagegen kann weder Polizei noch der TÜV was machen. Im Falle eines Katastrophalen Reifenversagens haftet man jedoch als Halter des Fahrzeugs selbst, wenn weder vom Reifenhersteller noch vom Motorradhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung existiert.

Für abweichende Reifengrößen/Bauart muss sowieso eine Eintragung in den Schein erfolgen, eine Reifenfreigabe mitzuführen wäre also redundant. Ebenso schützt eine Reifenfreigabe nicht vor Strafe, wenn keine Eintragung erfolgt ist.

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fxhbr  25.02.2020, 08:23
@deraltealte

Ja, ist natürlich klar, vor dem 1.1.2020 produzierte Reifen zählen da noch nicht dazu. Die wird es aber auch nicht mehr ewig geben :)

Und sollte man einen vor dem 1.1.2020 produzierten Reifen aufgezogen haben, der die gleiche Größe und Bauart hat, wie im Schein eingetragen, braucht man auch keine Reifenfreigabe mit sich führen.

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UserVonNebenan 
Fragesteller
 03.03.2020, 12:25
@fxhbr

Alles klar, danke dir. Ab wann zählt ein Reifen zu einer anderen Bauart? Denn der BT-45 ist ja genauso groß, er hat lediglich anderes Profil.

Gruß Jakob

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fxhbr  09.03.2020, 15:54
@UserVonNebenan

Ich weiß jetzt nicht mehr die genauen Maße deines Reifens, deshalb hier nur ein Beispiel:

110 80 - 17 57V TL

Die Kennzeichnung lässt sich folgendermaßen aufteilen:

Breite Querschnitt Bauweise Durchmesser Lastindex/Speedindex Schlau

Die Bauweise ist also ein "-", das heißt es ist ein Diagonalreifen.

Es gibt auch noch "R" und "B", wobei "R" für Radial und "B" für Bias-ply steht.

Manchmal finden sich auch "ZR" reifen, das sind einfach Radialreifen, die auf Geschwindigkeiten über 240 km/h ausgelegt sind. Das Bias-ply Pendant dazu ist "VB". Genauere Geschwindigkeitsangaben findet man im Buchstaben im Lastindex/Speedindex Verbund. In diesem Fall ist es ein V, also eine Höchstgeschwindigkeit von exakt 240 km/h mit einer Maximalen Traglast von 230 kg bei entsprechendem Reifendruck.

Der Traglastindex darf den im Schein angegeben Wert überschreiten, unterschreiten ist problematischer.

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