Gibt es eine Vorschrift die besagt wie weit der Hinterreifen abgedeckt sei muß ??

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Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.

Gismo58 
Fragesteller
 14.02.2010, 13:59

Danke schön war echt hilfreich .Ich habe eine GPZ 900 und die hat ein Heckumbau da mir dieser aber nicht ganz zusagt woolte ich das Orginal Schutzblech dran machen das kommt mir aber sehr hoch vor. dann muß ich mal messen

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