wie lange darf ein Motorrad abgemeldet sein?

gefragt von mogufu am 07.02.2010 um 19:43 Uhr

Hallo, wie lang darf ein Motorrad eigentlich abgemeldet sein, ohne dass aufwendige und teure Komplettabnahmen notwendig sind?

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anonym
beantwortet von Alpen am 7. Februar 2010 20:32
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Hilfreichste Antwort

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:

Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen KFZ-Abmeldung unterschieden. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge nach der Kfz-Abmeldung außer Betrieb gesetzt.

Bisherige Kennzeichen können bei einer Wiederzulassung nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich reserviert wurde. Die Reservierung von Kennzeichen erfolgt personen- und fahrzeugbezogen für 12 Monate.

Die Löschungsfiktion, also die Löschung eines stillgelegten Fahrzeuges nach 18 Monaten, entfällt im Zuge dieser Neuregelung. Die Betriebserlaubnis bleibt mindestens 7 Jahre nach der Kfz-Abmeldung des Fahrzeuges bestehen. Um wieder zugelassen zu werden, muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und eine gültige Abgasuntersuchung (ASU) aufweisen.

Hab hier: http://www.kfz-zulassungsstellen.net/kfz-abmeldung kopiert


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repaca
beantwortet von repaca am 7. Februar 2010 19:57
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Hier wird dir geholfen: www.meldebox.de/ummelden/kfz-zulassungsrech

Gruß René



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