Prüfbescheinigung trotz Führerscheinsperre?

3 Antworten

Ja, die Polizei und das Führerscheinbüro. Warum fragst Du, ääähhh, Dein Freund nicht dort nach? Telefonisch ist auch anonym.

Mal nebenbei: "Mein Freund hat gemacht ...." ist hier nur peinlich. Da wird man nicht für voll genommen. ---- Ich behaupte mal, das hier mindestens jeder Zweite schon mal verbotener Weise "Probe gefahren" ist ohne schon den benötigten Führerschein gehabt zu haben. Was wären das für "Biker", wenn es nicht schon in den Kindertagen "juckt"? 

Ich habe es auch gemacht, aber leider übertrieben. Ich wurde erwischt mit Fahren ohne Führerschein,  einem nicht zugelassenem Motorrad (Baujahr 1938). Den der Klasse 4 (bis 50ccm) hatte ich, beim 1´er war ich grade dabei. Den durfte ich zu Ende machen. Die Geldstrafe habe ich als Lehrling lange abbezahlen dürfen. Das war völlig richtig so. Das war eine Lehre fürs Leben. Seit meinem 12. Lebensjahr habe ich an Mopeds und Motorrädern herumgeschraubt. Natürlich auch gefahren und einige selber besessen. In Berlin, nicht auf dem Lande! Die Strafe hat mich auf den Boden zurück geholt.

So, nun habe ich "gebeichtet". Ich war der "Großkrimminelle mit dem Motorradvirus", nicht ein Freund. Kommt jetzt ein Spezialeinsatzkommando um mich mehrere Jahre in einem dunklen Keller zu sperren? --- Nee, ist verjährt. Aber bei Dir droht lebenslanger Knast. ;-)  So, nun nimm es nicht so ängstlich.  Bist nicht der einzige. Wenn Du nicht grade die Tochter vom "Dorfrichter" geschwängert hast, passiert nicht so viel. ;-) Bonny

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
UserVonNebenan 
Fragesteller
 02.07.2019, 16:59

Bei mir, äääääh meinem Kumpel war das nicht einfach eine Probefahrt. Fahren ohne Führerscheins eines Dirtbikes 125cc ohne straßenzulassung (ohne blinker blabla) auf der straße sprich: fahren ohne fahrerlaubnis, fahren ohne versicherungsschutz, fahren ohne betriebserlaubnis, fahren ohne zulassung und weiß der geier was...

hab nachgefragt und die meint anscheinend gibt es eine sperre für den führerschein und eine sperre für mofa ... ich äh mein kumpel weiß leider noch nicht welche er bekommt

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Bonny2  02.07.2019, 20:03
@UserVonNebenan

Dann kannst Du nur abwarten. Da Du aber noch als Heranwachsender zählst, wird es sicher nicht so schlimm. Vermutlich legt ein Richter am Schreibtisch die Strafe fest. Dann kommt es meist nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Warte ab und wenn es zu hart wird, nimm einen Anwalt.

Bei mir war es ein Veteran (DKW NZ 250 Baujahr 1938, Kradmelder aus dem 2. Weltkrieg). Die hatte ich regeneriert. Habe mehrere Probefahrten gemacht. Bei meiner "letzten" hat man mich erwischt. Die Polizei hatte sich auf die Lauer gelegt, weil ein neidischer Nachbar mich "angeschissen" hatte. Liegt aber schon viele, viele Jahre zurück. Fahrzeug ohne Zulassung, Versicherung, Kennzeichen. Ich nur mit einen "kleinen Führerschein". Bei dem "Großen" war ich dabei. Den durfte ich zu Ende machen und hatte auch keine Sperre. Die Geldstrafe von damals 500 DM hatte auch gereicht. Ich bekam als Lehrling 80 DM im Monat. Meine Eltern haben mir zwar immer zur Seite gestanden, aber die Geldstrafe musste ich bis auf den letzten Pfennig selber bezahlen. War eine lange, schwere Zeit. Ich fand es damals auch schon richtig. Wer weiß, was ich sonst noch mit dem Motorrad angestellt hätte. Wie schon beschrieben, hatte ich es reichlich übertrieben. Mit 17 Jahren eine 600´er BMW (zugelassen auf einen Freund), mit Kreidler und Florett (nicht zugelassen) zur Grundschule gefahren.

Darum habe ich auch etwas Verständnis, aber damals waren die Straßen viel ruhiger und sicherer, man war disziplinierter und viel weniger Polizei. Gruß Bonny

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Sehr geehrter Herr ....,
bezüglich Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Während eines Fahrverbotes dürfen keinerlei motorisierten Kraftfahrzeuge
gefahren werden. Ein Mofa darf daher in dieser Zeit nicht geführt werden.
Während einer Sperrfrist bzw. eines Führerscheinentzuges ist es allerdings
möglich ein Mofa bis 25 km/h zu fahren. Es sollte allerdings auf gar
keinen Fall schneller fahren, da es sonst Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und ein weiteres Strafverfahren eingeleitet wird. Wichtig ist auch, dass
Sie hierfür eine Mofaprüfbescheinigung besitzen, ansonsten ist das Fahren
eines Mofas nicht möglich
Beachten sollten Sie hierbei, dass vom Gericht nicht zu der Sperrfrist noch ein Fahrverbot verhängt wurde.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=079fb6a126dc5c81181fe2464ec0ffb7&showtopic=28888&view=findpost&p=321411

Woher ich das weiß:Recherche
UserVonNebenan 
Fragesteller
 02.07.2019, 17:00

Vielen lieben Dank.

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Der Polizist hat dir dazu doch schon Auskunft gegeben. Wenn du dir sicher sein willst, ruf mal auf der Führerscheinstelle an oder frag bei einer Fahrschule nach.

Bonny2  02.07.2019, 16:56

Während ich noch geschrieben habe......... (Grins). Mit dem Alter wird man langsamer (sagt meine Frau immer zu mir). ;-) Gruß Bonny

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