Was tun wenn ich vergessen habe die Entdrosselung meines Motorrads der Zulassungsstelle und der Versicherung zu melden?

Hallo liebe Community,Ich habe mein Motorrad 2012 mit 25 kw zugelassen, da ich damals noch gedrosselt fahren musste.

2013 kam dann das neue Gesetz und ich habe eine neue Drossel (35kw) einbauen lassen.

2014 dann war meine Probezeit vorbei und ich habe die Drossel entfernen lassen und bin ab da offen gefahren.

Die änderung auf 35kw und die Entfernung der Drossel wurden jeweils von einer Werkstatt erledigt und vom TÜV so abgenommen. Habe dazu auch die Gutachten.Leider war mir damals nicht klar dass die Sache damit für mich noch nicht erledigt ist, und so habe ich die Änderungen nicht bei der Zulassungstelle eintragen lassen und auch nicht meiner Versicherung gemeldet. Nun, da ich das Motorrad verkaufen will ist mir aufgefallen dass im Fahrzeugschein immernoch die 25kw stehen.

Habe dann in den Versicherungsunterlagen nachgeschaut und festgestellt das dort ebenfalls noch die 25kw stehen..

Mir ist klar dass ich einen großen Fehler gemacht habe und vermutlich sogar Straftaten begangen habe, aber wie sollte ich nun vorgehen?Ich möchte das so schnell wie möglich in Ordnung bringen.

Ich dachte mir ich gehe als nächstes zur Zulassungstelle und lasse eintragen dass die Maschine offen ist. Das TÜV-Gutachten von 2014 habe ich ja noch..

Aber was sollte ich meiner Versicherung sagen? Vermutlich sollte ich nicht verschweigen dass die Entfernung der Drossel bereits 2014 stattgefunden hat und nicht erst jetzt, auch wenn ich damit vermutlich größere Probleme und Nachzahlungen zu befürchten habe..Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen mit sowas..Bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar =) Vielen Dank schon mal!

Motorrad, Recht, drossel, Versicherung, Zulassung
Allgemeine Fragen zu einer eigentlich nicht erlaubten Drosselung..?

Guten Tag!

Heute - nach der Frage der Gewichtserhöhung - kam mir nun ein paar andere Fragen, welche mich brennend interessieren würden - ACHTUNG die Fragen sind eeetwaas lang.

Und zwar gehen wir in diesem Fall vom Szenario aus, dass ein Motorradfahrer der "in einem Land lebt, wo die Regel der maximal doppelten Leistung im offenen Zustand für gedrosselte Maschinen gilt" sich eine Maschine holt, welche 1-2 PS mehr hat, als es das Gesetz nun erlaubt, wie z.B alle 98 PS Motorräder oder eine Hornet 600 oder Fazer 600 mit 97 PS. Diese lässt er nun FACHMÄNNISCH (mit einem Kit von Alphatechnik o.Ä) drosseln, und lässt sich die 48 PS eintragen, da er ja nur den A2 besitzt.

Er hat in der ersten Saison viel Spaß mit dem Motorrad, doch dann kommt die erste Polizeikontrolle. Und dazu habe ich jetzt ein paar Fragen.

  • Die Polizisten sehen ja im Fahrzeugschein nur die gedrosselte Leistung, welche passt, und das Leistungsgewicht stimmt auch. Wie also könnten diese feststellen dass sie davor mehr PS als erlaubt hatte, bzw. würde diesen Aufwand irgendein Polizist betreiben?

Sagen wir mal die Polizisten finden letztendlich irgendwie heraus (Google, spezieller Motorradpolizist etc.) dass das Motorrad laut Hersteller 97/98 PS hat, und diese leiten rechtliche Schritte ein (Anzeige etc.),

  • Wäre es dann nicht möglich zu sagen "Hey, mein Motorrad hat bis die Leistung am Hinterrad war Leistung eingebüßt, hatte also weniger als diese 96 PS."?

  • Und könnte man um dies dann zu beweisen nicht das Motorrad zurückbauen und auf den Prüfstand stellen?

Und noch eine Frage - ich bin zuvor immer davon ausgegangen, dass bei einem solchen Fall immer die Originalleistung aus dem Fahrzeugschein zählt, jedoch finde ich dafür keine Belege.

  • Also könnte man doch die Maschine generell schon zuvor auf den Prüfstand stellen, sie mit der Leistung am Hinterrad eintragen lassen und dann von dieser herunterdrosseln?

Und eine letzte Frage: Wenn ich die Maschine herunterdrosseln lasse, ist dann irgendwo die alte Leistung welche genau in meinen Fahrzeugschein war gespeichert?

  • Also könnte der Staat sagen "Hey in deinen Originalpapieren stand aber 97 PS, also geht das nicht!"?

Immerhin steht im Gesetz doch nicht explizit etwas, dass man nur von der Originalleistung drosseln darf oder?

Jo, das wars erstmal. Und ja mir ist bewusst dass ich sicher nicht der erste bin der sich darauf kommt, aber interessieren würde es mich trotzdem.

Recht, Führerschein, Drosselung
"Helmet Predator 2" (Motorrad Helm)

Hallo,

Ich mache bald meinen Führerschein für ein Motorrad und hab ein Helm gefunden der mir wirklich gefällt, nur weis ich leider nicht ob er in Deutschland zugelassen ist oder nicht ! Die Mitarbeiter der Seite konnten mir bisslang keine Auskunft geben :( Da Sie entweder Englisch oder Russisch reden. Ich habe versucht mit Ihnen auf Englisch zu reden aber die haben dort alle keine Ahnung ob es die StVO zulässt...

Laut der Internetseite sind die Helme nur äußerlich verändert, dass heißt alle Helme stammen von diesen Typ ab --> IXS Helm <-- Der Helm ist Geprüft und hat ein Siegel bekommen ! Also müsste ich ja Theoretisch keine Probleme mit der Polizei bekommen oder ? Und in der StVO bei §21a (Sicherheitsgurte, Schutzhelme) steht da nichts drine das der Helm NICHT äußerlich verändert sein darf !

§21a --> "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind." <--

Was definiert man unter einem "geeigneten Schutzhelm" ?

Hier noch die Seite wo man die Helme bestellen kann --> http://nlo-moto.ru/en <--

Ich hoffe jemand kann mir damit weiterhelfen oder hat sogar schon ein bestellt vor etwas längerer Zeit ;)

LG. Noirotec.

Bild zu Frage
Erlaubt ! 36%
Nicht Erlaubt ! 36%
Erkundige dich bei der Polizei ! 29%
Helm, Motorrad, Recht, StVO, Deutschland, Legal, Sport
Bin ich haftbar, wenn beim Motorradhändler ein Motorrad umfällt, auf dem ich 1 min zuvorgesessen bin

Bin ich haftbar, wenn ich mich beim Händler auf dem Hof auf eine Probefahr- Neumschine setze, sie wieder ordnungsgemäß abstelle, ohne den Seitenständer zu berührt zu haben und diese Maschine dann nach ca. 1min umfällt ?( - Die Maschinen standen leicht abschüssig und hatten keine eingegelegten 1. Gang. Sie würden laut Händler immer so stehen.) Nach dem Probesitzen ging ich in eine ca. 50 m entfernte Halle von Gebrauchtmotorrädern , wobei ich der Neumaschine teilweise den Rücken zugekehrte , sah jedoch noch, dass der Händler in Richtung zur Neumaschine ging. Dann ertönte das Klacken eines einschnappenden Seitenständers und der Schlag mit dem die Neumaschine auf die Seite fiel und dabei noch eine andere Maschine touchierte. Die Polizei nahm den Vorfall wenig später auf, bescheinigte mir keinen Vorsatz und verwies darauf, dass der Vorfall privatrechtlich zu klären sei.Eine andere Möglichkeit des Umfallens zog sie nicht in Erwägung. Ich bin 46 Jahre alt, fahre seit 30 Jahren Motorrad und stelle eine Maschine immer mit größter Sorgfalt ab. Unter den Augen der Polizei prüfte ich noch den Seitenständer des Neufahrzeugs, der meiner Ansicht nach sehr leichtgängig war. 100 % ig eindeutig ist das nicht, dass die Maschine durch mein Probesitzen umfiel, verweist mein Haftpflichtvericherer . Hat jemand Ähnliches erlebt oder weiß, wie man so etwas am besten regelt?

Motorrad, Recht

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