Gebrauchte Batterie Gewährleistung vom Händler?

Hallo zusammen,

bin neu hier in der Community und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bitte entschuldigt, falls ich die Frage hier wiederhole oder es bereits einen Thread hierzu gibt.

Ich hab vor etwa 2 Monaten eine gebrauchte Kawa Er6n beim Händler gekauft. Er gab mir ab Kaufzeitpunkt 1 Jahr Gewährleistung auf das Motorrad. Sobald ich mein Motorrad nun länger als 4-5 Tage nicht fahre und es herumsteht, springt es nicht mehr an weil die Batterie leer ist. D.h. ich muss jedes Mal überbrücken, um sie zu starten.

Als ich beim Händler war meinte dieser, dass die Batterie beim Kauf eigentlich funktioniert hätte. Ursache könnte das "kalte" Wetter sein sowie die ganze Elektronik und das ABS, die allesamt ordentlich Energie brauchen. Meines Erachtens muss ein Motorrad, das etwa 4 Tage nicht gefahren wurde aber wieder anspringen. Fakt ist, dass er mir eine neue Batterie verkaufen will, ich bin allerdings der Meinung dass diese in der von ihm gegebenen Gewährleistung beinhaltet sein und ich diese nicht bezahlen muss. Als ich das Motorrad gekauft habe, bin ich davon ausgegangen, dass dieses geprüft wurde und voll fahrtüchtig ist.

Weiß von euch jemand Bescheid, wer nun Recht hat? Muss der Händler mir die Batterie ersetzen, da die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Oder fällt eine gebrauchte Batterie nicht in die Gewährleistung? (Verschleißteil?)

Danke im Voraus!!!

Maze

Batterie, Motorrad, defekt, gebraucht
Bin ich haftbar, wenn beim Motorradhändler ein Motorrad umfällt, auf dem ich 1 min zuvorgesessen bin

Bin ich haftbar, wenn ich mich beim Händler auf dem Hof auf eine Probefahr- Neumschine setze, sie wieder ordnungsgemäß abstelle, ohne den Seitenständer zu berührt zu haben und diese Maschine dann nach ca. 1min umfällt ?( - Die Maschinen standen leicht abschüssig und hatten keine eingegelegten 1. Gang. Sie würden laut Händler immer so stehen.) Nach dem Probesitzen ging ich in eine ca. 50 m entfernte Halle von Gebrauchtmotorrädern , wobei ich der Neumaschine teilweise den Rücken zugekehrte , sah jedoch noch, dass der Händler in Richtung zur Neumaschine ging. Dann ertönte das Klacken eines einschnappenden Seitenständers und der Schlag mit dem die Neumaschine auf die Seite fiel und dabei noch eine andere Maschine touchierte. Die Polizei nahm den Vorfall wenig später auf, bescheinigte mir keinen Vorsatz und verwies darauf, dass der Vorfall privatrechtlich zu klären sei.Eine andere Möglichkeit des Umfallens zog sie nicht in Erwägung. Ich bin 46 Jahre alt, fahre seit 30 Jahren Motorrad und stelle eine Maschine immer mit größter Sorgfalt ab. Unter den Augen der Polizei prüfte ich noch den Seitenständer des Neufahrzeugs, der meiner Ansicht nach sehr leichtgängig war. 100 % ig eindeutig ist das nicht, dass die Maschine durch mein Probesitzen umfiel, verweist mein Haftpflichtvericherer . Hat jemand Ähnliches erlebt oder weiß, wie man so etwas am besten regelt?

Motorrad, Recht

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