Yamaha R6 ungedrosselt fahren aber mit drosseln auf 48 ps für A2?

4 Antworten

Wie oben schon gesagt, du darfst keine R6 fahren.

Die einzige Möglichkeit wären einige Versionen vom Vor-vorgänger, der FZR 600.

Einen R6 Motor bekommst du zumindest mit den Sporttourern FZS 600 Fazer bzw. FZ6 S2.

Servus!

Da du die Fahrerlaubnis noch nicht besitzt, fällt das aus.

"Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen."

Auch gab es die R6 ab Werk nie unter 70W; aus diesem Aspekt fällt sie daher auch raus.

Das große dicke gelbe Buch darfst du aber sofort benutzen, dann kann man deine Fragestellung evtl. sogar flüssig lesen und auf das erste Mal verstehen was du meinst.

Und wenn du die Suchfunktion genutzt hättest, dann wären sicherlich Antworten auf deine Frage angezeigt worden.

Nein, da der Bestandsschutz nur für die Maschine selbst und nicht für den Fahrer gilt. Da du deinen Führerschein aber nach 2016 gemacht hast, darfst du sie nicht fahren.

Ich schließe mich den anderen an und möchte hinzufügen, warum du diese Frage nicht deinem Fahrlehrer stellst, der sie dir auch mit Sicherheit relativ rechtssicher beantworten kann. Abgesehen davon, dass man diese Frage in wenigen Minuten über google schnell recherchiert hat.

Aber um deine Frage auch hier nochmals korrekt, kurz und leserlich zu beantworten: N-E-I-N

Grüße vom Großen