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Wer muss bei einem Rückruf die Kosten tragen - der Händler oder der Hersteller?

gefragt von Zubizaretta am 14.07.2008 um 20:15 Uhr

Hallo, ich habe gerade gehört, dass BMW für alle R 1200 GS (über 100.000 Stück) eine Rückrufaktion wegen eines möglichen Defekts an den Handprotektoren durchführt. Wer zahlt in diesem Fall die Kosten für die Reparatur bzw. Überprüfung?


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Rückruf (5)
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Reply_as_guest     Reply


antbel
beantwortet von antbel am 22. Juli 2008 11:36
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Hallo V4V4V4! "Frank" hat bereits am 14.07.08 die Frage umfassend beantwortet.
Dein privater Kreuzzug gegen BMW mag ja begründet sein (den Grund hast du aber IMHO noch nicht genannt), aber lass uns hier doch einfach raus aus deiner privaten Schlammschlacht. Es nervt.

Freundliche Grüße

antbel


Frank
beantwortet von Frank am 14. Juli 2008 21:13
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Die Kosten trägt der Hersteller.


antbel
beantwortet von antbel am 22. Juli 2008 16:44
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Ok, bisher habe ich alles verstanden und konnte es nachvollziehen. Dann kommt ein "Gast" daher, vergreift sich ordentlich im Ton, klärt in einer Kurzantwort KBA-Rückrufe und Gewährleistungsansprüche und erklärt danach allen Forenmitgliedern, dass sie nicht merken, wie sie verarscht werden. WOW!
Lieber "Gast"! Kannst du deine Thesen untermauern? Dann ziehe ich die Kappe vor dir wie Niki Lauda. Oder gibst du gerade den selbsternannten Prophet deines Beitrags auf dieser Bühne?

Gruß

antbel


V4V4V4
beantwortet von V4V4V4 am 22. Juli 2008 09:39
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Die Kosten eines Rückrufs muss der Hersteller lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist bezahlen. Nach dieser Frist von 2 Jahren ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet.

Um Kosten zu sparen, sind Hersteller dazu übergegangen, die Möglichkeiten des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) zu nutzen. Das heißt ganz konkret, dass nichts mehr repariert wird. Es wird lediglich vor der Gefahr gewarnt.

Der Motorrad-Bauer BMW hat das in der Vergangenheit beim Integral-ABS (FTE automotive) so gehandhabt (es gab nur 4 Seiten Ergänzung zur Bedienungsanleitung mit Warnhinweisen) und genauso war es kürzlich bei der Gefährdung wegen Vorderradblockaden (da gab es ebenfalls nur eine Ergänzung zur Bedienungsanleitung, in dem Fall eine Seite, und Aufkleber.

http://de.indymedia.org/2008/07/221569.shtml

Kommentar von 8107718093396da1d48b92de9824df17smallEndurist am 22. Juli 2008 09:59

Jetzt wird sogar in deinen Antworten gegen BMW gespamt. Daür benutzt du sogar eigenartige Seiten wie http://de.indymedia.org/index.shtml . Höre endlich auf damit, danke!


V4V4V4
beantwortet von V4V4V4 am 22. Juli 2008 12:47
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Die Antwort von Frank ist falsch. Die Kosten eines Rückrufs muss der Hersteller lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist bezahlen! Nach dieser Frist von 2 Jahren ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet. Er ist ja nichteinmal dazu verpflichtet, überhaupt einen Rückruf durchzuführen. Es genügt, vor einer Gefahr zu warnen. Aktuelles Beispiel ist nunmal BMW Motorrad, die rufen die Handprotektoren ja nicht zurück, und warnen nur vor der Verletzungsgefahr.

Wie gesagt, bezahlen muss ein Hersteller gar nichts (nach zwei Jahren). Nochwas: Er könnte auch die Behörden darum bitten, die Halter darüber zu informieren, dass die Autos/Motorräder zur Gefahrenabwehr stillgelegt werden. Auch das ist zulässig.

Wer glaubt, der Herstller müsse alles zahlen, und die würden das auch in Zukunft so machen, irrt gewaltig!



Frank
beantwortet von Frank am 22. Juli 2008 14:49
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Die Frage war doch nur wer die Kosten trägt. Mal zur Info und das vereinfacht:

Es gibt freiwillige Rückrufe und angeordnete Rückrufe.

Ein freiwilliger Rückruf stellt immer eine freiwillige Maßnahme des Herstellers/Produktverantwortlichen dar und wird immer von ihm selbst eingeleitet.

Ein angeordneter Rückruf erfolgt, wenn der Produktverantwortliche nicht durch eigene Maßnahmen sicherstellt, dass ernste Gefährdungen ausreichend schnell und wirksam beseitigt werden. Die Anordnung des Rückrufs erfolgt durch das Kraftfahrt Bundesamt.

Bei einem Rückruf muss ja nicht zwingend irgendwas repariert oder Komponenten ausgetauscht werden. Das kann auch ein Warnhinweis oder beispielsweise eine Änderung der Bedienungsanleitung sein.

Unabhängig davon, wird jeder Hersteller die Kosten eines von ihn selbst initiierten Rückrufs oder eines angeordneten Rückrufs unabhängig von der Garantiezeit auch selbst tragen. Wer denn sonst sollte die Kosten übernehmen? Händler, Kunden ??

Die Verantwortung für einen, wie auch immer gearteten Rückruf, liegt beim Hersteller und damit auch die Kosten für die gesamte Aktion.

Kommentar von 9dbad087711fe1cb25ea1855ef139a50smallantbel am 22. Juli 2008 14:55

Wer sonst die Kosten übernehmen soll? Die Versicherung des Herstellers!

Gruß

antbel

Kommentar von F9dc77cece7fa16f6edd2d1d64853e4bsmallFrank am 22. Juli 2008 15:00

Das ist schon klar.Jeder Hersteller hat entsprechende Versicherungen. Händler, Kunde war eher provokativ gemeint.


antbel
beantwortet von antbel am 22. Juli 2008 15:13
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Pssst, Frank!
Ich konnte mir denken, dass du das weißt.
Aber ich wollte mal sehen, wie V4V4V4 sein Sperrfeuer von BMW auf die deutsche Versicherungsbranche richtet, nachdem er immer schreibt, dass die Hersteller die Kosten (die ja durch die Versicherungsdeckung entfallen) nicht mehr tragen wollen.

;-)

antbel


anonym
beantwortet von Gast am 22. Juli 2008 16:04
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Toll. Jetzt werden auch noch wissentlich die Fragen falsch beantwortet. Es ist völliger Blödsinn, dass Hersteller die Kosten für Rückrufe übernehmen müssen, sie müssen nichtmal Rückrufe mit konstruktiven Änderungen einleiten.

Sie müssen nur warnen oder die Produkte vom Markt nehmen bzw. für eine Stilllegung (mit Hilfe des KBA) organisieren.

Irgendwas bezahlen, wenn's mangelhaft ist, müssen sie nur innerhalb der Gewährleistung von zwei Jahren, wobei nach 6 Monaten Beweislastumkehr besteht.

Aber find's gut dass hier die Leut' von irgendwelchen Propheten ordentlich verarscht werden. Das ist sehr humorvoll.




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