Oldtimer und Tüv?

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Hier wird eine Frage gestellt, die etliche, weitergehende Fragen beinhaltet; insoweit sollte die Frage schon etwas präzisiert werden. Die TÜV-Vorschriften gelten natürlich für alle Motorräder, auch für Oldies. Insoweit ist die pauschale Feststellung, dass man bei Oldies fast alles durchbekommt, schlicht unsinnig. Maßgebend ist das Baujahr des Fahrzeugs und die zum Zeitpunkt des Baujahres geltenden Bestimmungen. Hier nur ein Beispiel von vielen: Es gab z.B. in den 50iger Jahren keine Vorschrift, die besagt, daß Motorräder mit einer Blinkanlage ausgerüstet sein müssen. Also wird vom TÜV auch keine Blinkanlage gefordert. Dies kann bei einem Laien den Anschein erwecken, "daß man bei Oldies alles durchbekommt". Hinsichtlich des Vorhabens,eine alte Laverda zu kaufen sollte auch sinnvollerweise mal ein Typ benannt werden. Schöne Laverdas gab es nämlich schon 1950. Da auch von Flachschiebervergasern die Rede ist, ist wohl der Kauf einer 750er Laverda angedacht; welcher Typ?. Bei den hier verwendeten Flachschiebervergasern VHB 29 und VHB 30 gibt es z.T. gravierende Engpässe in der Ersatzteilversorgung. Ansonsten ist die Ersatzteilversorgung für die 750er nicht schlecht, sofern man die entsprechenden Bezugsquellen kennt. Insgesamt empfehle ich, lieber mehrere, aber präzise Fragen zu stellen, um eine wirkliche Hilfestellung zu erfahren.