Muss ich ein Windschildaufsatz /-spoiler eintragen lassen?

2 Antworten

Liborio. Dazu brauchst du weder deinen Händler... noch uns.

Du hattest uns doch die Seite mit diesem (sorry... komischen) Windschildaufsatz geschickt.

Lies doch bitte einfach nur mal den Text, der unter dem Bild des Windschildaufsatzes steht!

Hinweis
Bitte die gemäß Teilegutachten Nr. 24TG0178-00 vorgeschriebene Anbauprüfung gemäß STVZO § 19 Abs.3 beachten Download hier).

Sie müssen die Änderung gemäß StVZO § 19 Abs. 3 unter Vorlage des Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorführen.

Das Gutachten beinhaltet einige BMW Modelle, alle anderen müssen eine Einzelabnahme beim Technischen Überwachungs Verein (TÜV) machen lassen, Preis ca. 30,00€.

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Quelle: http://www.mv-motorrad.de/MV+Windschildaufsaetze.htm


Du muss echt Anfangen dir die Sachen mal vorher genau anzusehen , statt hinterher zu Fragen ;-))

Meines wissens ist da nochmal ein großer Unterschied zwischen Teilegutachten und ABE.

Mit "nur" einem Teilegutachten  muss das Ding vom Sachverständigen abgenommen werden .. die Eintragung ist aber wg Gutachten unproblematisch...

Ganz heißer Tipp: Die Seiten werden wohl bedrouckt sein - was steht denn drauf?