Ist ein Scheinwerfergrill eintragepfichtig?

1 Antwort

Wenn ne ABE dabei ist: nein

Ansonsten gilt: In den Richtlinien zu § 50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) ist geregelt:
"Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem
Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die
Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage
(Baustellenfahrzeug!) geprüft worden sind und ausserdem festgestellt
wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen
lassen.
Bei nachträglichem Anbau von Scheinwerfern hinter einem Schutzgitter oder
hinter dem Kühlergrill muss durch ein zusätzliches Gutachten
nachgewiesen werden, dass die bei der Bauartprüfung festgestellte
Wirkung der Scheinwerfer nicht verändert wird, insbesondere, dass die in
den Prüfbedingungen enthaltenen Mindestanforderungen nicht
unterschritten werden