Ich bin unzufrieden mit der Beleuchtung an meinen beiden Motorrädern, da diese älteren Jahrgangs (beide `98) sind...die Scheinwerfer sind eher trübe Funzeln. Es geht mir nicht nur ums gesehen werden, sondern auch ums bessere selber-sehen wenn es dunkel ist.
Ein Tagfahrlicht mit E-Zeichen und am richtigen Ort angebracht ist ja erlaubt, sofern dieses im Wechsel mit dem Abblendlicht leuchtet (zumindest in der Schweiz ist das scheinbar so geregelt). Ich hatte auch schon eines montiert, aber ich hätte halt lieber mehr Licht (soviel wie halt zusammen geht), und nicht nur im Wechsel mit dem Scheinwerfer. Nur...es sollte halt legal sein...
Ich habe des öfteren gelesen, dass auch "Nebelleuchten, Angel-Eyes, Positionslichter" (so werden die dann meistens betitelt) an Motorrädern angebracht werden dürfen. Was ist an denen denn anders als an Tagfahrleuchten und welche E-Zeichen haben diese? Wie sind denn da die Regelungen betreffend Montageort und Leuchtverhalten (auch nur wenn das Abblendlicht nicht leuchtet?)
Leider blicke ich da noch nicht vollkommen durch...