handbrake eintragen lassen?

2 Antworten

Sowas bekommt man höchstens eingetragen wenn du deinen rechten Fuss nicht mehr benutzen kannst.

Zum rumstunten im öffentlichen Raum wende dich an die nächste Polizeidienststelle, die helfen dir gern weiter.

fritzdacat  29.12.2017, 20:16

Das ist nicht richtig. Um ein Fahrzeug z.B. behindertengerecht umbauen zu dürfen muss man nicht selbst behindert sein, und man darf auch als nicht-Behinderter solch ein Fahrzeug bewegen

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Marshal  29.12.2017, 20:44
@fritzdacat

Zuerst wird daher im intensivem Gespräch mit dem Kunden und dem TÜV festgelegt was nötig und möglich ist.

Quelle: http://www.r-herbig.de/mdesign/umbauoptionen.htm


Bei meinen Onkel (Schlaganfall rechtseitig gelähmt) wars auch so: Arztgutachten, Gespäch mit Umbaufirma und Tüv, Umbau auf Trike (Da der rechte Fuss ja nicht/nur eingeschränkt benutzbar ist -> Motorrad kippt zur rechten Seite, was nun?), Fahrprüfung mit Tüv.

Daumenbremse/Wheeliebremse wird so nicht einfach eingetragen, da die ohne Gutachten/ABE/EG-ABE geliefert werden.

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fritzdacat  30.12.2017, 11:10
@Marshal

Sagt die Firma mdesign, die daran verdient. Es gibt jede Menge Motorradfahrer, die mit Nervenschäden ganz ohne Prüfung und erst lange rumzufragen einfach weiterfahren, und die wissen auch ohne Arztgutachten, dass sie die Fussbremse konventionell nicht betätigen können. Und wenn Daumenbremsen ABE hätten, bräuchte man sie sowieso nicht einzutragen.

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also ich möchte damit mich auf der straße stunten aber halt zu stuntspot fahren.

Also ich weiß echt nicht wie man sich selber stunted und was ein stuntspot sein sollte? Vielleicht ein Nudelgericht?

Da du offenbar ein zugelassenes Fahrzeug legal im Straßenverkehr nicht nur bewegen möchtest (unabhängig von einem zulässigen Umbau), sondern damit auch eine Art "Kunst" betreiben willst, fallen mir folgende § aus der Straßenverkehrsordnung dazu ein, weswegen man Dich leicht drankriegen könnte:

§1,2

§2,2

§3,1

§3,2a

§9,5

§10

§17 wäre bei einem Wheelie nicht mehr zu erfüllen

§23,1

§23,3 das sagt schon alles

§29,1 u.a.

§32,1 falls bei einem Sturz Teile abfallen

Die Ausführungen der VwV zur StVO habe ich hierbei noch nicht berücksichtigt. Daraus ergeben sich noch zahlreiche andere Interpretationsmöglichkeiten.