Ist ein Bugspoiler ein sicherheitsrelevantes Teil? (Eintragung)

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Teile mt einer EG - Freigabe müssen nicht eingetragen werden, ebenfalls eintragungsfrei sind Teile mit einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Diese ABE ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. TÜV-Teilegutachten sind eintragungspflichtig.

Ein Buigspoielr ist bei unsachgemäßer Montage oder auch bei schlechter Verarbeitung sicherlich ein sicherheitsrelevantes Teil. Stell dir vor du verlierst es beim fahren.

Und wenner sachgemäß montiert und gut verarbeitet (sonst hätt' das Ding ja kein Gutachten bekommen) ist er kein sicherheitsrelevantes Teil mehr?

Der Argumentation kann ich nicht ganz folgen.

0
@joni2004

Wenn das Ding ein Teilegutachten hat und entsprechend Anbauanleitung montiert wurde und der TÜV nicht gegen die Verwendung und der Art der Montage etwas einzuwenden hat und dies entsprechend in die Papiere einträgt, dann belibt es dennoch ein sicherheitsrelevantes Teil, dessen Verwendung wieder untersagt werden kann, wenn z.B. ein Riss um eine Verschraubung herum den Verdacht einer Unfallgefahr aufkommen liesse... Sicherheitsrelevant ist es immer, besonders dann wenn es abreisst und unter das Hinterrad kommt und damit einen Unfall herbeiführt.

0