3 Antworten

Wurde Führerschein oder gar die Fahrerlaubnis entzogen, gilt dies m.W. für alle bis dahin erworbene Fahrerlaubnisklassen, also auch Motorrad bzw. Kleinkrafträder. Wurde zudem ein Fahrverbot für das Führen von Kraftfahrzeugen ausgesprochen, dann sind alle motorbetriebenen Fahrzeuge tabu, mit Ausnahme derer, die im Sinne des Gesetzes als Fahrrad mit Elektrotretunterstützung gemeint sind.

Ausnahmen Eine Fahrerlaubnis wird nicht automatisch neu erteilt und muss nach dem geltenden neuen Recht erneut erworben werden und die Fahrerlaubnisbehörden können Bedingungen daran knüpfen. Auch "alte Rechte" wie z.B. 7,5t mit dem PKW Führerschein fahren zu dürfen, sind dann weg.

Mofa kannst du vielleicht noch fahren, wenn eine separate Prüfbescheinigung dafür vorliegt...alles andere geht nicht :(

Egal, wer den Führerschein eingezogen hat, damit wurde untersagt, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen. Das gilt so lange, bis ein Richter anders entscheidet. Gibt es einen triftigen Gruind dafür, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen zu müssen, kann die FE-Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.