Mein Kennzeichenhalter hat eine E-Nummer. Muss ich den dann trotzdem eintragen lassen?
Hallo Leute,
ich habe mir einen kurzen Kennzeichenhalter und kleine LED-Blinker gekauft und diese haben alle eine e-Nummer. Jetzt meine Frage, muss ich noch mal zum TÜV oder zu DEKRA und diese Dinge eintragen lassen, oder passt das dann so? Also das ich dann halt keine Probleme mit der Polizei bekomme wenn ich in eine Kontrolle gerate.
Danke für eure Hilfe.
Mit Freundlichen Grüßen
Othrep
1 Antwort
Wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind, brauchst du nicht zum TÜV
- E-Prüfzeichen
- E-Nummer
- entsprechendes Dokument hat mit exakt deinem Fahrzeug als Auflistung
- der Anbau exakt der Montagevorschrift erfolgt ist
- das Kennzeichen einen Winkel kleiner als 30° aufweist
Zu jeder E Nummer mit Prüfzeichen gibt es ein Dokument, welches das Bauteil beschreibt. Nur mit einem solchen Dokument kannst du problemlos bei Prüforganisationen oder Kontrollen nachweisen, dass dieses Bauteil für dein Fahrzeug geeignet ist. Bei einer ABE muss so ein Dokument zwingend dabei sein.
Problem dabei, der Hersteller muss aufgrund dieser Prüfnummer die Unterlagen nicht zwingend aushändigen, du als Halter /Fahrer hast dennoch die Beweispflicht.
Ein Prüfzeichen bzw. Prüfnummer kann man überall draufschreiben. So könnte es ja theoretisch sein, dass die Prüfnummer auf deinem Kennzeichenhalter zwar real ist, aber einen Kühlschrank zum Einbau in Wohnmobile genehmigt...
Was meinst du mit entsprechendes Dokument?