Ich hab das auch gelesen und sehe keinen Grund, daran zu zweifeln; es ging um ein als 50er betriebenes Fahrzeug, das über 100 km/h Spitzengeschwindigkeit erreichte.
Zunächst einmal darf (bzw. muss) die Polizei so ein Fahrzeug sicherstellen, damit der Besitzer keinen Unfug mehr damit anstellt. Und wenn sie dann (z. B. im Rahmen einer Versteigerung) keinen geeigneten Neubesitzer findet, so das hochrichterliche Urteil, darf sie das Fahrzeug verschrotten lassen. Wo ist das Problem?

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