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Die Antwort von Paternoster klingt wirklich logisch, allerdings ist sie blödsinn. Wheelies sind im Straßenverkehr nicht grundsätzlich verboten. Ein Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 09.12.2011 besagt, dass Wheelies kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sind. Zu deiner und der Sicherheit anderer solltest du aber darauf achten das möglichst niemand in der Nähe ist da dir sonst eine mutwilliger Schädigungsvorsatz vorgeworfen werden kann, was den Wheelie dann widerum verboten macht.