Die Antwort von Frank ist falsch. Die Kosten eines Rückrufs muss der Hersteller lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist bezahlen! Nach dieser Frist von 2 Jahren ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet. Er ist ja nichteinmal dazu verpflichtet, überhaupt einen Rückruf durchzuführen. Es genügt, vor einer Gefahr zu warnen. Aktuelles Beispiel ist nunmal BMW Motorrad, die rufen die Handprotektoren ja nicht zurück, und warnen nur vor der Verletzungsgefahr.

Wie gesagt, bezahlen muss ein Hersteller gar nichts (nach zwei Jahren). Nochwas: Er könnte auch die Behörden darum bitten, die Halter darüber zu informieren, dass die Autos/Motorräder zur Gefahrenabwehr stillgelegt werden. Auch das ist zulässig.

Wer glaubt, der Herstller müsse alles zahlen, und die würden das auch in Zukunft so machen, irrt gewaltig!

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Die Kosten eines Rückrufs muss der Hersteller lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist bezahlen. Nach dieser Frist von 2 Jahren ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet.

Um Kosten zu sparen, sind Hersteller dazu übergegangen, die Möglichkeiten des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) zu nutzen. Das heißt ganz konkret, dass nichts mehr repariert wird. Es wird lediglich vor der Gefahr gewarnt.

Der Motorrad-Bauer BMW hat das in der Vergangenheit beim Integral-ABS (FTE automotive) so gehandhabt (es gab nur 4 Seiten Ergänzung zur Bedienungsanleitung mit Warnhinweisen) und genauso war es kürzlich bei der Gefährdung wegen Vorderradblockaden (da gab es ebenfalls nur eine Ergänzung zur Bedienungsanleitung, in dem Fall eine Seite, und Aufkleber.

http://de.indymedia.org/2008/07/221569.shtml

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