Die Antwort von Frank ist falsch. Die Kosten eines Rückrufs muss der Hersteller lediglich innerhalb der Gewährleistungsfrist bezahlen! Nach dieser Frist von 2 Jahren ist der Hersteller nicht dazu verpflichtet. Er ist ja nichteinmal dazu verpflichtet, überhaupt einen Rückruf durchzuführen. Es genügt, vor einer Gefahr zu warnen. Aktuelles Beispiel ist nunmal BMW Motorrad, die rufen die Handprotektoren ja nicht zurück, und warnen nur vor der Verletzungsgefahr.
Wie gesagt, bezahlen muss ein Hersteller gar nichts (nach zwei Jahren). Nochwas: Er könnte auch die Behörden darum bitten, die Halter darüber zu informieren, dass die Autos/Motorräder zur Gefahrenabwehr stillgelegt werden. Auch das ist zulässig.
Wer glaubt, der Herstller müsse alles zahlen, und die würden das auch in Zukunft so machen, irrt gewaltig!