Ja aber meinst du das mir der Hersteller so ein Unbedenklichkeitsgutachten Austellt ?? Ich brauche im prinzip blos jemanden der seine verkleidung ausgetragen hat bekommen das quasi mein TÜV Frizze sieht, das so etwas an so einem Motorrad schon mal vorgenommen wurde brauch das eig nur als beweis und dann soweit ich weis würde er mir die verkleidung Austragen.... :-)

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Ein Geschwindigkeitgtsgutachten Dient dafür das wenn du ein Motorrad umbaust, und keine verkleidung mehr vorhanden ist... Das deine Fahrstabilität noch Garantiert ist. Und wenn du so ein Gutachten beim TÜV nicht vorzeigen kannst bekommt man keinen TÜV..... ;-))

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