Hi keksdose, interessant, dass Du diese Frage stellst, denn noch vor Kurzem habe ich im TV auf Sat1 einen Bericht gesehen, wo man solch eine Situation nachgestellt hat (s. www.ms2.de/wunfall.asp). WICHTIG bei einem Wildunfall (gilt übrigens auch für PKW !): nicht versuchen dem Tier unter allen Umständen auszuweichen. Sollte man bei einem Wildunfall ein Ausweichmanöver machen und man verunfallt dann, OHNE dass es zu einer Berührung mit dem Tier kommt, hat man möglicherweise Schwierigkeiten der Versicherung glaubhaft nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hat und man bleibt evtl. auf den Reparaturkosten sitzen. Haarwildunfälle sind über die Kasko-Versicherung abgedeckt (manche Versicherungen zahlen inzwischen auch schon bei ALLEN Wildunfällen, also auch bei Federwild wie z.B. Wildtaube, Krähe etc.), andere nur bei Haarwildunfällen (also z.B. Hase, Fuchs, Rehwild etc.). Mal bei der eigenen Versicherung nachfragen, WAS denn eigentlich versichert ist. Unfallschäden, die als Resultat eines Ausweichmanövers entstanden sind und man eine Kollision mit einem Stück Wild NICHT nachweisen kann, sind über die Voll-Kasko abgedeckt (oder über das eigene Portemonnaie !). Ach ja – und es muss sich um WILD handeln. Bei Unfällen mit freilaufenden Pferden, Kühen oder Hunden etc. muss der Halter des Tiers ermittelt werden und dann muss dessen Haftpflichtversicherung zahlen (die er hoffentlich für das Tier abgeschlossen hat). Viele Grüße BLUE

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.