Die kurzen Hecks sind eh meistens höher. Und wenn du eins von einem namhaften Hersteller kaufst ist eh ein Gutachten dabei. Ich hab meinen Heckrahmen umgeschweist und hab mein Heck so eintragen lassen. Es gab keine Probleme beim TÜV

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Ich hab die Kellermänner auch dran. Sie sind aber nur in Verbindung mit hinteren Blinker zulässig. Sie haben nämlich nur ein Prüfzeichen für vordere Blinker. Und ab Bj. 89 oder 90 mußt eh immer hintere Blinker haben, egal was für welche vorne dran hast. StVZo. Aber so wie es aussieht nimmt man das nicht immer so genau:)) Auch der TÜV nicht (Gott sei dank)

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Alle Scheinwerfer müßen ein E Prüfzeichen haben, natürlich auch mit der richtigen kennziffer.Es kann zB. kein geprüfter Nebelscheinwerfer als Hauptscheinwerfer verwendet werden. Dies gilt auch für Blinker und Rücklichter. Kellermann Lenkerblinker blinken zB. auch nach hinten, sind aber dafür nicht zugelassen und es müßen Blinker hinten auch noch montiert werden.

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Um so älter die Bremsflüßigkeit um so eher kann das passieren.Bremsflüßigkeit zieht Wasser(Kondeswasser), deshalb kann sie kochen und man sollte sie spätestens alle 2 Jahre wechseln.Im normalen Fahrbetrieb wirst davon aber nix merken, aber sobald es zur Sache geht(Extreme Fahrweise,Passfahrten,Rennstrecke...) merkst es am nachlassenden Bremsdruck.

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