Eine Arbeitskollegin hat ihre 6er Bandit mit 117000km verkauft. Damit weißt Du immerhin wie lang der Motor mit normaler Wartung funktionieren kann.

Preise findest Du über die gängigen Verkaufsportale bitteschön selbst raus.

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Zündspule wäre durchaus möglich! Das gleiche "Spiel" gabs mal bei früheren GSX-R Modellen (fingen an zu stottern mit steigender Temperatur). Ich würde eine gebrauchte Zündspule kaufen und probieren wenn der Rest soweit passt.

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Hi,

wenn Dir die Sitzposition auf der Kult gepasst hat sollte es bei der 1250er keine Probleme geben weil die Sitzbank in zwei Höhen montierbar ist. Das einzige Problem kann das Konstantfahrruckeln darstellen das aber nicht bei jeder Maschine auftritt. Beheben lässt sich das Thema damit: http://kuerzer.de/RuVfWsv8F Ansonsten ist sie genauso problemlos wie die ölgekühlten Vorgänger.

Der Umstieg von Vergaser auf Einspritzer ist,im positiven Sinn,deutlich zu spüren :-)) Bin selbst von 1200er Pop auf GSX1250FA umgestiegen und bereue nichts!

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Technisch ist die CB750C identisch zur CB750K(Z)!

Das Werkstatthandbuch hilft Dir eventuell weiter:

http://kuerzer.de/FUZLpM7Fg

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Es gab von ´89 auf ´90 diverse Änderungen die eine Mehrleistung zur Folge hatten! Umbauten von einem aufs Andere Modelljahr würde ich,aus Abstimmungsgründen,lassen!

Siehe: http://kuerzer.de/GOtJWq0Mq und Wikipedia!

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Auf keinen Fall mit Gegenlicht fotografieren,hartes Licht(Mittagssonne,Blitz )vermeiden,den eigenen Schatten im Bild vermeiden,nicht nur von oben fotografieren sondern in die Hocke gehen,keine verwackelten Bilder verwenden.

Wenn möglich bis zum Frühjahr warten weil das Preisniveau dann höher ist.

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Sozius-Haltegriff abschrauben,Schrauben unterhalb der Trennlinie Fahrer-Soziussitzbank links und rechts rausschrauben, 4Karosseriedübel (über Blinker und etwas weiter vorne) zwischen Heckverkleidung und Unterteil entfernen-->mittigen Stift reindrücken und Dübel rausziehen.Verkleidung vorsichtig nach hinten ziehen und Steckverbindung vom Rücklicht trennen. Verkleidung nach hinten wegziehen.

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Du mußt nur den alten Lenker austragen lassen damit das Fahrzeug mit den Papieren übereinstimmt.

Die ABE des neuen Lenkers mußt Du aber immer dabei haben oder doch eintragen lassen.

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Die Angabe des Luftpolsters in mm ist genauer und berücksichtigt Ölreste in der Gabel. Einstellen lässt sich der Ölstand am einfachsten damit: http://kuerzer.de/my5USg8if

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Ich bezweifle daß das Gemisch,sofern vorhanden, außerhalb des Zylinders noch Zündfähig ist weil es sich mit der Umgebungsluft vermischt!

Außerdem wird der Vergaser kein Gemisch produzieren weil der Unterdruck im Venturirohr wegen dem offenen Kerzenloch zu gering ist!

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Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:

Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen KFZ-Abmeldung unterschieden. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge nach der Kfz-Abmeldung außer Betrieb gesetzt.

Bisherige Kennzeichen können bei einer Wiederzulassung nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich reserviert wurde. Die Reservierung von Kennzeichen erfolgt personen- und fahrzeugbezogen für 12 Monate.

Die Löschungsfiktion, also die Löschung eines stillgelegten Fahrzeuges nach 18 Monaten, entfällt im Zuge dieser Neuregelung. Die Betriebserlaubnis bleibt mindestens 7 Jahre nach der Kfz-Abmeldung des Fahrzeuges bestehen. Um wieder zugelassen zu werden, muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und eine gültige Abgasuntersuchung (ASU) aufweisen.

Hab hier: http://www.kfz-zulassungsstellen.net/kfz-abmeldung kopiert

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Wenn der Benzinhahn die Stellungen On/Res/Pri hat,handelt es sich um einen unterdruckgesteuerten Hahn. In Stellung On und Res kannst Du die Schläuche abziehen! ein paar Tropfen kommen aber trotzdem. Bei Pri wird der Hahn manuell geöffnet.

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Mit geeignetem Werkzeug(link)"vom Motor weg" arbeiten ohne die Dichtfläche zu beschädigen. Du kannst noch saubere Lappen in den Kettenschacht stopfen um Dichtungsreste aufzufangen.

http://www.hazet.de/de/produkte/online-katalog/artikel/allgemeiner-werkstattbedarf/schaber/4000896033881.html

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Gucksch Du da:

http://www.motorradonline.de/de/motorraeder/tests/gebrauchtberatung/gebrauchtberatung-yamaha-yzf-750-r/106578

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Wie sieht der Tank innen aus? Wenn der rostig ist weist schon wo der Dreck herkommt.

Das Sieb vor dem Benzinhahn kontrollieren und ggf.erneuern.

Du wirst nicht drumherum kommen die Vergaser zu zerlegen(lassen)um ein Ultraschallbad machen zu lassen

Zeichnungen findest Du bei Bedarf hier:

http://www.carlsalter.com/motorcycle-manuals.asp

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Das Motorlexikon hat folgendes zu bieten:

Nachlaufen ist ein Vorgang, der z. B. bei Motoren mit Vergasern eine Rolle spielt. Es tritt auf, wenn nach Abschalten des Motors noch Kraftstoff in den Brennraum gelangt und sich dort an heißen Bauteilen entzündet (Glühzündung). Dadurch läuft der Motor bei abgeschalteter Zündung noch einige Sekunden nach. Abhilfe ist möglich durch z. B. elektrisches Abschalten der Kraftstoffzufuhr.

Bei den heute überwiegend im Einsatz befindlichen elektronisch gesteuerten Einspritzsystemen wird durch das Abschalten der Kraftstoffzufuhr das Nachlaufen des Motors praktisch ausgeschlossen.

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Gugsch Du StVO:§22

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

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§29 StVZO Abs.10

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

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