Drosselung der SMCR auf 48PS mit A2?

Moin Leute,

ich habe mir vor ein paar Tagen eine KTM SMCR 2021 bei einem lokalen Händler bestellt, der mir diese auch drosselt und liefert. Auf meinem Angebot, welches ich vom Händler bekommen habe, ist eine Drosselung auf 48 PS vorgesehen.

Da das Bike aber nur knapp 150kg trocken wiegt, übersteigt die gedrosselte Leistung doch trotzdem die höchstens erlaubte Leistung für A2, oder nicht? Ich habe anschließend noch einmal beim Händler angerufen, um diesen zu fragen, ob das alles korrekt ist. Daraufhin fragte er mich nur, ob ich vor habe damit meine Prüfung zu machen (Warum auch immer das relevant sein soll) und als ich ihm sagte, dass ich bereits meine A2-Prüfung bestanden habe, hat er mir gesagt, dass er das Bike dann auf 48PS drosseln würde, weil er das schon 1000 mal gemacht hätte.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist dies überhaupt so erlaubt? Fahre ich dann nicht eigentlich ohne gültige Fahrerlaubnis, weil das Bike das höchst mögliche Leistungsgewicht für A2 übersteigt? Falls ja, was habe ich zu erwarten, wenn ich in einer Polizeikontrolle angehalten werde? Wird hier auf das Leistungsgewicht geachtet oder ist dies eigentlich nur nebensächlich? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der gute Herr im Laden dieses Bike schon 1000 mal gedrosselt hat und dann so einen dramatischen Fehler begehen würde.

Wie ist eure Meinung dazu? Ich bin momentan schon sehr verunsichert.

LG Marlon

Motorrad, A2, KTM, Polizei, Drosselung
Yamaha XT 600 E entdrosseln. Was ist zu beachten?

Hallo,

hiermit wende ich mich an Euch mit dem Anliegen, das ich schon in der Fragestellung beschrieben habe.

Die Vorgeschichte: Ich bin seit einem Monat stolzer Besitzer einer neuen alten XT 600 (XT 600 E 3TB Bj 1989 EZ 1991). Diese war vom Vorbesitzer aufgrund des alten A2 (A beschränkt) auf 25 kW gedrosselt. Mein Ziel ist es, diese Drosselung aufzuheben.

Ich habe zu diesem Gefährt den originalen Fahrzeugbrief, der mir sagt, dass sie ohne Leistungsbeschränkung ausgeliefert worden ist; 33 kW bei 6500 U/min.

Dann wurden zwei Drosseln eingebaut, allerdings nacheinander. Erst 20 kW, dann 25 kW. Siehe Bild des Briefs (Zensur durch Kabel).

Jetzt die eigentliche Frage: Letzter Stand ist ja die Drosselblende im rechten Ansaugstutzen. Reicht es, die einfach auszubauen? Ich denke nicht, da ich schon von Vergaserumbedüsung und Umhängen von irgendwelchen Dingen im Vergaser selbst gelesen habe. Das klingt für mich einerseits kompliziert (weil ich mir das sehr filigran vorstelle) aber auch plausibel, denn irgendwie muss ich ja der Luft, die dann mehr durch geht auch mehr Kraftstoff zum Verbrennen geben. Ansonsten läuft sie doch zu mager, oder?

Ungern würde ich den Motor nach ein paar Kilometern schlachten, weil er nicht fett genug eingestellt war.

Im Internet habe ich schon diverse Threads gefunden, jedoch schreibt da jeder alles aber auch gar nichts konkretes oder die Links sind uralt und funktionieren nicht mehr. Weiterhin kommt da immer wieder, dass man bei Yamaha auf der Seite ein TÜV-Gutachten findet, wo drin steht, wie gedrosselt werden muss. Dahingehend bin ich nicht richtig fündig geworden - bis auf ein PDF (3TB.pdf), wo ich nicht glaube, dass das das ist, was ich brauche. Jedoch decken sich die Nummern der ABE. Ich blick echt nicht mehr durch...

Deshalb: Kennt sich jemand damit aus? Sei es aus beruflicher (solche Leute gibt es hier ja) oder privater Erfahrung. Oder sagt Ihr, dass dabei ziemlich viel kaputt gehen kann und ich lieber einem Händler mein halbes Vermögen anvertrauen soll?

Tipps und Empfehlungen? Immer her damit. :D
Vielen Dank an dieser Stelle.

Bild zu Frage
Yamaha, Drosselung, entdrosseln
Kennt ihr Supersportler mit max. 70 kw (A2 konform)?

Hallo, ich werde voraussichtlich nächsten Monat meinen Führerschein der Klasse A2 machen.

Meine Elter sind so nett strecken mir das Geld für das erste Motorrad vor und ich muss es ihnen dann später mal zurück zahlen. Da ich nicht in 2 Jahren nochmal ein Motorrad kaufen möchte, will ich mir direkt ein Motorrad zulegen was man erstmal auf A2 Norm drosseln kann.

Ich habe jetzt leider das Problem, dass ich einfach kein Motorrad finden, was mir gefällt bzw. ist es manchmal (für mich) sehr schwer auszumachen, ob man Motorrad xy drosseln kann oder es doch lieber lassen sollte.

Jetzt bin ich hier und möchte gerne wissen ob euch denn spontan Motorräder einfallen, die dem Entsprechen was ich suche.

Ich finde Supersportler wie z.B. die Aprilia RS4 125 echt schön, allerdings bietet Aprilia nach meinem Wissen kein vergleichbares Motorrad mit 70 kw an. Was ich garnicht schön finde sind Naked Bikes. Ich habe auch schon bei Ducati geschaut aber anscheinend haben die auch nur Naked Bikes die man drosseln kann. Mir ist bewusst, dass es auch viele japanische Herstelle gibt die Superbikes auf A2 Niveau anbieten, aber wenn ich ehrlich bin hätte ich nicht so gerne ein japanische. Das soll nicht heißen, dass ihr keine japanischen in die Antworten schreiben sollte sondern nur, dass es schöner wäre wenn ihr z.B. italienische schreiben würdet. :)

Zusammenfassung:

Superbike, kein naked bike, möglichste keine japanischen

PS: Bitte fangt nicht an extra danach zu googlen, dabei würde ich mich irgendwie schlecht fühlen wenn ihr euch nur wegen mir solche Arbeit macht. Schreibt einfach die hin die euch grade so einfallen.

PPS: KTM könnte ihr weglassen, die Firma habe ich schon auf dem Schirm

PPPS: Keine 3 Zylinder (die hören sich irgendwie komisch an)

Danke an alle die antworten,

Gruß Hochseefischer

Motorradkauf, Motorrad, A2, drossel, Drosselung
Allgemeine Fragen zu einer eigentlich nicht erlaubten Drosselung..?

Guten Tag!

Heute - nach der Frage der Gewichtserhöhung - kam mir nun ein paar andere Fragen, welche mich brennend interessieren würden - ACHTUNG die Fragen sind eeetwaas lang.

Und zwar gehen wir in diesem Fall vom Szenario aus, dass ein Motorradfahrer der "in einem Land lebt, wo die Regel der maximal doppelten Leistung im offenen Zustand für gedrosselte Maschinen gilt" sich eine Maschine holt, welche 1-2 PS mehr hat, als es das Gesetz nun erlaubt, wie z.B alle 98 PS Motorräder oder eine Hornet 600 oder Fazer 600 mit 97 PS. Diese lässt er nun FACHMÄNNISCH (mit einem Kit von Alphatechnik o.Ä) drosseln, und lässt sich die 48 PS eintragen, da er ja nur den A2 besitzt.

Er hat in der ersten Saison viel Spaß mit dem Motorrad, doch dann kommt die erste Polizeikontrolle. Und dazu habe ich jetzt ein paar Fragen.

  • Die Polizisten sehen ja im Fahrzeugschein nur die gedrosselte Leistung, welche passt, und das Leistungsgewicht stimmt auch. Wie also könnten diese feststellen dass sie davor mehr PS als erlaubt hatte, bzw. würde diesen Aufwand irgendein Polizist betreiben?

Sagen wir mal die Polizisten finden letztendlich irgendwie heraus (Google, spezieller Motorradpolizist etc.) dass das Motorrad laut Hersteller 97/98 PS hat, und diese leiten rechtliche Schritte ein (Anzeige etc.),

  • Wäre es dann nicht möglich zu sagen "Hey, mein Motorrad hat bis die Leistung am Hinterrad war Leistung eingebüßt, hatte also weniger als diese 96 PS."?

  • Und könnte man um dies dann zu beweisen nicht das Motorrad zurückbauen und auf den Prüfstand stellen?

Und noch eine Frage - ich bin zuvor immer davon ausgegangen, dass bei einem solchen Fall immer die Originalleistung aus dem Fahrzeugschein zählt, jedoch finde ich dafür keine Belege.

  • Also könnte man doch die Maschine generell schon zuvor auf den Prüfstand stellen, sie mit der Leistung am Hinterrad eintragen lassen und dann von dieser herunterdrosseln?

Und eine letzte Frage: Wenn ich die Maschine herunterdrosseln lasse, ist dann irgendwo die alte Leistung welche genau in meinen Fahrzeugschein war gespeichert?

  • Also könnte der Staat sagen "Hey in deinen Originalpapieren stand aber 97 PS, also geht das nicht!"?

Immerhin steht im Gesetz doch nicht explizit etwas, dass man nur von der Originalleistung drosseln darf oder?

Jo, das wars erstmal. Und ja mir ist bewusst dass ich sicher nicht der erste bin der sich darauf kommt, aber interessieren würde es mich trotzdem.

Recht, Führerschein, Drosselung

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