Zusatzscheinwerfer am Sturzbügel
Hallo zusammen, ich habe ein Paar Nebelscheinwerfer von SW-Motech korrekt nach TÜV an meinem Transalp-Sturzbügel angebracht. Ich nutze sie als Zusatzscheinwerfer für bessere Sicht und um besser gesehen zu werden. Heute nun bin ich der grünen Minna aufgefallen, welche sich einerseits sehr positiv über Lichtausbeute und gutes Erkennungsbild äusserte - aber andererseits die Nutzung der Nebelscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer - nach Gesetz und Buchstabe - untersagte. Sie liessen mich - weil selber Biker - ungestraft mit vollem Licht weiterfahren - aber mit der Empfehlung, mir einen TÜV-er zu suchen , der mir die NSW als Tagfahrlicht-Zusatzscheinwerfer bescheinigt. Hat irgendjemand schon so was bewerkstelligt? Wenn ja, was kostet der TÜV-Eintrag? Gruss Frank
1 Antwort
Den Weg kannst Du Dir sparen. Die Nummer habe ich hinter mir. Selbst bei einem Doppelscheinwerfer darf nur einer als Haupt- und einer als Fernlicht in Betrieb sein. Beim Umschalten muss der Andere ausgehen. Daher ist sogar bei Sportlern, die zwei Scheinwerfer in der Verkleidung haben, nur ein Scheinwerfer an. Die Begründung: Das Motorrad ist mit zwei Scheinwerfern in der Dunkelheit nicht als Motorrad zu erkennen. Diese Begründung ist von „Vaachläuten“ und steht so im „Gäsätz“. Einen Kommentar verkneife ich mir lieber. Gruß Bonny
Ja da hat sich aber irgenwas auf Eu Linie geändert,den es gibt Sportmotorräder da tun beide (R1 bei allen Modellen )und dann wieder nur eines (R6) warum auch immer auch an der FZ6 leuchtet nur einer,bei der FZ 1 beide.
Ich habe an meiner Varadero serienmäßig 2 leuchtende Hauptscheinwerfer :-)