Zum TÜV wegen verkürztem NummerSchild Halter?
Ich habe meinen NummerSchild Halterer meiner Beta RR umgebaut und frage mich ob ich damit zum TÜV muss da sich ja die Länge des Motorrads verkürzt hat um ungefähr 10cm
2 Antworten
Ganze 10cm kürzer? Wow. Bei den vorgeschriebenen maximalen 30° Neigung eines Nummernschildes bei entsprechender Größe könnte das einen Crash mit dem Federweg der Maschine geben. Das sollte und muss sich ein TÜV Ingenius angucken und durch evtl. durch Fahrproben und Gutachten absichern. Nicht dass es dir während der fahrt den Reifen aufschlitzt;-)))
Die 30 Grad sind eingehalten und selbst in Komplett Eingefederten Zustand berührt der Reifen nix. Es müssten so 5-10cm sein da ich hinten dran ein MordsPlastik Teil hatte. Ich dachte man muss zum TÜV da sich die Gesamtlänge verändert hat :)
Hier kannst du das unter der Rubrik "Kennzeichenhalter" nachlesen:
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Ach so, hatte ich noch vergessen (nämlich deine Frage): das mit der Fahrzeuglänge ist kein Problem.